Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen GnR 720105
Firma: DEWA Wohnungsbau eG
Sitz: Stuttgart
Veränderungen
GnR 720105:DEWA Wohnungsbau eG, Stuttgart, Vaihinger Markt 12, 70563 Stuttgart.B...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 11.11.2013 12:00:00
DEWA Wohnungsbau eG, Stuttgart, Vaihinger Markt 12, 70563 Stuttgart. Genossenschaft. Satzung vom 29.01.1998 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 06.09.2004. Die Generalversammlung vom 26.03.2013 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Sitz), § 20 (Aufsichtsrat), § 31 (Geschäftsanteile, Geschäftsguthaben) und § 38 (Bekanntmachungen) beschlossen. § 30 a (Vertreterversammlung) ist entfallen. Der Geschäftsanteil ist herabgesetzt auf 100,00 EUR. Der Sitz ist von Weiden i.d.OPf. (Amtsgericht Weiden i.d.Opf. GnR 133) nach Stuttgart verlegt. Sitz verlegt; nun: Geschäftsanschrift: Vaihinger Markt 12, 70563 Stuttgart. Zweigniederlassung aufgehoben: DEWA Wohnungsbau eG Zweigniederlassung der DEWA Wohnungsbau eG mit dem Sitz in Weiden i.d.OPf., 70563 Stuttgart. Gegenstand: Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft, verbunden mit der Möglichkeit des Eigentumerwerbs genossenschaftlichen Wohnraumes durch ihre Mitglieder als auch die Abdeckung des Wohnbedarfs Dritter. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen erwerben, errichten, bewirtschaften und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und lmmobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Vom Zweck der Genossenschaft werden mit umfasst u.a. Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbetreibende in gemischt genutzten Wohnanlagen, soziale, wirtschaftliche Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der finanziellen Sicherung und wirtschaftlichen Förderung der Genossenschaft und der Betreuung ihrer Mitglieder dienlich sind und sie kann sich hier dritter Unternehmen bedienen, sich an solchen beteiligen, sich an solchen beteiligen oder Eigentumsgesellschaften bilden. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Nachschusspflicht: Keine Nachschusspflicht. Allgemeine Vertretungsregelung: Der Vorstand besteht aus mindestens zwei, höchstens fünf Personen. Besteht der Vorstand aus zwei Vorstandsmitgliedern, kann jeder einzeln rechtsverbindlich für die Genossenschaft zeichnen und Erklärungen abgeben; bei mehr als zwei Vorstandsmitgliedern üben diese Rechte der Vorstandsvorsitzende oder sein Stellvertreter, die vom Vorstand gewählt werden, aus (Einzelvertretungsberechtigung). Bei mehr als zwei Vorstandsmitglied(ern) steht dem/den Vorstandsmitglied(ern), die nicht zur Einzelvertretung berechtigt sind, die Vertretungsberechtigung zusammen mit einem einzelvertretungsberechtigten Vorstandsmitglied oder einem weiteren Vorstandsmitglied zu (Gesamtvertretung). Die Genossenschaft kann auch durch ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen gesetzlich vertreten werden. Die Mitglieder des Vorstandes sind befugt, die Genossenschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich selbst im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Vorstand: Bektasoglu, Beyhan, Stuttgart, *XX.XX.XXXX; Kochnis, Klaus, Rheinbach, *XX.XX.XXXX. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Neue Regelung zu den Geschäftsanteilen der Genossen: Der Geschäftsanteil beträgt 100,00 EUR. Die Zahl der zu zeichnenden Pflichtanteile wurde jeweils verdoppelt. Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.Personen: Bektasoglu, Beyhan aus Stuttgart,
Kochnis, Klaus aus Rheinbach