Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen GnR 590039
Veränderungen
GnR 590039: Kreisbaugenossenschaft Künzelsau eG, Künzelsau (Komburgstraße 21, 74...
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GnR 590039: Kreisbaugenossenschaft Künzelsau eG, Künzelsau (Komburgstraße 21, 74...
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Veröffentlichung vom 23.02.2009 12:00:00
Kreisbaugenossenschaft Künzelsau eG, Künzelsau, (Komburgstraße 21, 74653 Künzelsau).Die Generalversammlung vom 09.10.2008 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 6 (Kündigung der Mitgliedschaft), § 7 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 8 (Ausscheiden durch Tod), § 10 (Ausschließung eines Mitglieds), § 11 (Auseinandersetzung), § 12 (Rechte der Mitglieder), § 14 (Überlassung und Zuweisung von Wohnungen und Eigenheimen), § 15 (Pflichten der Mitglieder), § 16 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), § 17 (Kündigung freiwillig übernommener Anteile), § 19 (Organe), § 20 (Vorstand), § 21 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), § 23 (Aufsichtsrat), § 24 (Aufgaben des Aufsichtsrats), § 26 (Sitzungen des Aufsichtsrats), § 27 (Gemeinsame Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 28 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 30 (Stimmrecht), § 31 (Einberufung der Mitgliederversammlung), § 32 (Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung), § 33 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), § 34 (Mehrheitserfordernisse), § 35 (Auskunftsrecht), § 41 (Bekanntmachungen), § 42 (Prüfung, Prüfungsverband), § 43 (Auflösung und Abwicklung) beschlossen. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Gegenstand geändert; nun: (1) Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und soziale verantwortbare Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen errichten, erwerben, betreuen, bewirtschaften, vermitteln und veräußern. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. (3) Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen an die Mitglieder ausgeben. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 27 die Voraussetzungen.