Veröffentlichungen vom Amtsgericht Ulm zum Aktenzeichen GnR 540017
Firma: Alb-Elektrizitätswerk Geislingen-Steige eG
Sitz: Geislingen an der Steige
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GnR 540017: Alb-Elektrizitätswerk Geislingen-Steige eG, Geislingen an der Steige...
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GnR 540017: Alb-Elektrizitätswerk Geislingen-Steige eG, Geislingen an der Steige...
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GnR 540017: Alb-Elektrizitätswerk Geislingen-Steige eG, Geislingen an der Steige...
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GnR 540017:Alb-Elektrizitätswerk Geislingen-Steige eG, Geislingen an der Steige ...
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Alb-Elektrizitätswerk Geislingen-Steige eG, Geislingen an der Steige (Eybstraße ...
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Alb-Elektrizitätswerk Geislingen-Steige eG, Geislingen an der Steige (Eybstraße ...
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Alb-Elektrizitätswerk Geislingen-Steige eG, Geislingen an der Steige (Eybstraße ...
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Alb-Elektrizitätswerk Geislingen-Steige eG, Geislingen an der Steige, (Eybstraße...
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Veröffentlichung vom 25.09.2007 13:36:00
Alb-Elektrizitätswerk Geislingen-Steige eG, Geislingen an der Steige (Eybstraße 98 - 100, 73312 Geislingen an der Steige). Die Generalversammlung vom 20.07.2007 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 8 (Ausscheiden bei Aufgabe des Wohnsitzes), § 10 (Ausschluss), § 11 (Auseinandersetzung), § 12 (Rechte der Mitglieder), § 19 (Zusammensetzung des Vorstandes), § 22 (Kredit an Vorstandsmitglieder), § 23 (Aufgabe und Pflichten des Aufsichtsrates); § 25 (Zusammensetzung und Wahl), § 26 (Konstotuierung und Beschlussfassung), § 29 (Einberufung und Tagesordnung), § 31 (Gegenstände der Beschlussfassung), § 32 (Mehrheitserfordernisse), § 34 (Abstimmung und Wahlen), § 38 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben), § 42 (Nachschusspflicht) und § 48 (Bekanntmachungen) beschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Nachschusspflicht der Mitglieder wurde aufgehoben. Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.