Veröffentlichungen vom Amtsgericht Freiburg zum Aktenzeichen GnR 46
Firma: SVG Straßenverkehrs-Genossenschaft Südbaden eG
Sitz: Freiburg im Breisgau
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GnR 46: SVG Straßenverkehrs-Genossenschaft Baden eG, Freiburg im Breisgau (Weiße...
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Veröffentlichung vom 01.12.2016 09:54:00
GnR 46: SVG Straßenverkehrs-Genossenschaft Südbaden eG, Freiburg im Breisgau (Weißerlenstraße 9, 79108 Freiburg im Breisgau). Die Generalversammlung vom 02.07.2016 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Firma geändert; nun: SVG Straßenverkehrs-Genossenschaft Baden eG. Gegenstand geändert; nun: Förderung der wirtschaftlichen und finanziellen Belange der Mitglieder; Einziehung und Abführung öffentlicher Abgaben; Schaffung. Betrieb, Pachtung und Verpachtung von wirtschaftlichen Einrichtungen für das Straßenverkehrsgewerbe, insbesondere von Laderaumverteilungsstellen, Autohöfen, Tankstellen, Fernfahrerunterkünften usw.; Handel mit allen Gegenständen für die Betriebe eines Kraftverkehrsunternehmens und die Vermittlung solcher Geschäfte; Abschluss bzw. Vermittlung von Versicherungen und Finanzierungen und die Verwaltung von Versicherungsaufträgen; Vermittlung sowie Durchführung von Aufträgen für das Straßenverkehrsgewerbe. Hierbei kann die Genossenschaft auch die Durchführung von Aufträgen übernehmen, die ihr von Behörden und ähnlichen Stellen übertragen werden; Durchführung von Seminaren und Betriebsberatungen gegenüber Unternehmen des Straßengüterverkehrs. Von Amts wegen nachgetragen: Keine Nachschusspflicht. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist vertreten gemeinsam. Nicht mehr Vorstand: Hartmann, Alfons, Muggensturm, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Vorstand: Haas-Hunn, Andrea, Ettenheim, *XX.XX.XXXX; Lauth, Arno, *XX.XX.XXXX. Mit der Genossenschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 02.07.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 25.06. und 02.07.2016 die Genossenschaft "SVG Straßenverkehrsgenossenschaft Nordbaden eG", Mannheim (Amtsgericht Mannheim GnR 31) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Haas-Hunn, Andrea aus Ettenheim,
Hartmann, Alfons aus Muggensturm,
Lauth, Arno ausVeränderungen
SVG Straßenverkehrs-Genossenschaft Südbaden eG, Freiburg im Breisgau (Weißerlens...
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