Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen GnR 344
Firma: Baugenossenschaft Feuerbach-Weilimdorf eG
Sitz: Stuttgart
Veränderungen
GnR 344: Baugenossenschaft Feuerbach-Weilimdorf eG, Stuttgart (St.Pöltener-Str. ...
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Veröffentlichung vom 25.05.2010 12:00:00
Baugenossenschaft Feuerbach-Weilimdorf eG, Stuttgart, (St.Pöltener-Str. 38, 70469 Stuttgart).Die Generalversammlung vom 25.06.2009 hat die Änderung der Satzung in §§ 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), 6 (Kündigung der Mitgliedschaft), 7 (Übertragung des Geschäftsguthabens), 8 (Ausscheiden durch Tod), 10 (Ausschließung eines Mitglieds), 11 (Auseinandersetzung), 12 (Rechte der Mitglieder), 13 (Wohnliche Versorgung der Mitglieder), 15 (Pflichten der Mitglieder), 16 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), 18 (Nachschusspflicht), 19 (Organe), 20 (Vorstand), 22 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), 23 (Aufsichtsrat), 24 (Aufgaben des Aufsichtsrats), 25 (Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrats), 26 (Sitzungen des Aufsichtsrats), 27 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat) und 29 (Rechtsgeschäfte mit Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern) beschlossen. Durch die Einfügung des neuen § 29 der Satzung haben sich die Ziffern der nachfolgenden Paragraphen der Satzung verschoben. Ferner wurde die Änderung der Satzung in den (neu nummerierten) §§ 30 (Mitgliederversammlung), 31 (Stimmrecht in der Mitgliederversammlung), 32 (Einberufung der Mitgliederversammlung), 33 (Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung), 34 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), § 35 (Mehrheitserfordernisse), 36 (Auskunftsrecht), 37 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses), 38 (Vorbereitungen der Beschlussfassung über den Jahresabschluss und die Gewinnverwendung), 39 (Rücklagen), 40 (Gewinnverwendung), 41 (Verlustdeckung), 42 (Bekanntmachungen), 43 (Prüfung, Prüfungsverband) und 44 (Auflösung und Abwicklung) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen errichten, erwerben, betreuen, bewirtschaften, vermitteln und veräußern. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen an Mitglieder ausgeben. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 27 die Voraussetzungen. Nachschusspflicht geändert; nun: Keine Nachschusspflicht. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist vertreten gemeinsam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Verpflichtung der Genossen, Nachschüsse zur Insolvenzmasse zu leisten, wurde aufgehoben. Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.