Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen GnR 310125
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GnR 310125: Landwirtschaftliche Bezugs- und Absatz-Genossenschaft Raiffeisen eG,...
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GnR 310125: Landwirtschaftliche Bezugs- und Absatz-Genossenschaft Raiffeisen eG,...
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Landwirtschaftliche Bezugs- und Absatz-Genossenschaft Raiffeisen eG, Marbach am ...
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Veröffentlichung vom 10.05.2010 12:00:00
Landwirtschaftliche Bezugs- und Absatz-Genossenschaft Raiffeisen eG, Marbach am Neckar, (Rielingshäuser Str.46, 71672 Marbach am Neckar).Die Generalversammlung vom 09.09.2009 hat die Änderung der Satzung in § 2 ( Zweck und Gegenstand ), § 3 ( Erwerb der Mitgliedschaft ), § 4 ( Beendigung der Mitgliedschaft ), § 6 ( Übertragung des Geschäftsguthabens ), § 9 ( Ausschluss ), § 11 ( Rechte der Mitglieder ), § 12 ( Pflichten der Mitglieder ), § 15 ( Vertretung ), § 16 ( Aufgaben und Pflichten ), § 17 ( Berichterstattung gegenüber dem Aufsichtsrat ), § 18 ( Zusammensetzung und Dienstverhältnis ), § 22 ( Aufgaben und Pflichten ), § 23 ( Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat ), § 24 ( Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats ), § 26 ( Ausübung der Mitgliedsrechte ), § 28 ( Einberufung und Tagesordnung ), § 30 ( Gegenstände der Beschlussfassung ), § 31 ( Mehrheitserfordernisse ), § 33 ( Abstimmung und Wahlen ), § 35 ( Versammlungsniederschrift ), § 39 ( Andere Ergebnisrücklagen ), § 42 ( Jahresabschluss und Lagebericht ), § 46 ( Bekanntmachungen ) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: 1. Ein- und Verkauf landwirtschaftlicher Bedarfsartikel 2. Erfassung, Aufbereitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse 3. Ein- und Verkauf von Brenn-, Bau und Treibstoffen sowie sonstigen Artikeln 4. Ein- und Verkauf von Maschinen und Geräten sowie Unterhaltung von Werkstätten 5. die Förderung gemeinschaftlicher Maschinenbenützung 6. Betreuung von Erzeugergemeinschaften. Die Genossenschaft ist berechtigt, andere Unternehmen zu errichten und zu erwerben, sowie sich an anderen Unternehmen zu beteiligen. Sie ist ferner berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.