Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen GnR 240195
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GnR 240195: igp - Interessengemeinschaft des Personenverkehrsgewerbes in Baden-W...
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igp - Interessengemeinschaft des Personenverkehrsgewerbes in Baden-Württemberg e...
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igp - Interessengemeinschaft des Personenverkehrsgewerbes in Baden-Württemberg e...
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Veröffentlichung vom 29.10.2007 12:00:00
igp - Interessengemeinschaft des Personenverkehrsgewerbes in Baden-Württemberg eG, Böblingen (Dornierstr. 3, 71034 Böblingen). Die Generalversammlung vom 02.02.2006 und 24.07.2007 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Gegenstand geändert; nun: - Beschaffung von Gegenständen, Betriebsstoffen und Ausrüstungen für Betriebe und Kraftfahrzeuge der Verkehrsunternehmer, einschließlich des Abschlusses oder der Vermittlung entsprechender Verträge. - Schaffung und Durchführung zentraler Abrechnungsverfahren zur Abwicklung von rechtlichen oder gesetzlichen Ansprüchen der Verkehrsunternehmer gegenüber Dritten. - Maßnahmen zur Förderung und Pflege des Images des Gewerbes der Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen, einschließlich des Vertriebes von Werbemitteln. Hierunter fallen auch Dienstleistungen für PR-Maßnahmen oder anderer Werbetätigkeiten der Unternehmen und der Vertrieb werbender Ausstattungen. - Abschluß und Vermittlung von Versicherungsveträgen aller Sparten, soweit diese für Verkehrsunternehmen notwendig oder zweckmäßig sind. Dies kann auch durch den Abschluß von Rahmenvereinbarungen und Agenturverträgen als selbständiger Gewerbetreibender nach § 84 HGB geschehen. - Betreuung, Beratung, Ein- und Verkauf oder Vermittlung von Verträgen über Gegenstände oder Kontingente des Reiseverkehrs oder des ÖPNV, einschließlich der Schaffung von technologischen Rahmenbedingungen zur Anpassung an die Verkehrsmärkte und ihre technische Entwicklung. Hierunter fällt auch die Beratung und die Förderung von Projekten auf dem Gebiet der Datenverarbeitung, des IT und anderer Medientechniken, soweit hierdurch die selbständige Existenz und die Wettbewerbsfähigkeit der Verkehrsunternehmen nachhaltig gefördert wird. - Jede andere Geschäftstätigkeit, die mit dem Zweck der Genossenschaft direkt oder indirekt zusammenhängt und die selbständige Existenz oder die Wettbewerbsfähigkeit von Verkehrsunternehmen fördert. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder, insbesondere auf Mitglieder des WBO - Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e.V. ist zugelassen.