Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen GnR 240191
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GnR 240191: GDW Süd, Genossenschaft der Werkstätten für behinderte Menschen Süd ...
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Veröffentlichung vom 19.12.2019 08:56:00
GnR 240191: GDW Süd, Genossenschaft der Werkstätten für behinderte Menschen Süd eG, Stuttgart, Haußmannstraße 200, 70188 Stuttgart. Die Generalversammlung vom 26.06.2019 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft) und § 9 (Ausschluss) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: 1. Zweck der Genossenschaft ist die Förderung mildtätiger Zwecke im Sinne von § 53 Nr. 1 AO und der Hilfe für behinderte Menschen durch Unterstützung der Mitgliedseinrichtungen bei deren Erfüllung ihres satzungsgemäßen Auftrages. Die Genossenschaft ist ein Zusammenschluss anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen nach § 223 Abs. 3, SGB IX. Sie stellt sicher, dass die Anrechnung von Aufträgen auf die Ausgleichsabgabe nach § 223 Abs. 3, SGB IX nur dann in Anspruch genommen werden kann, wenn die hierfür geltenden rechtlichen Vorschriften erfüllt sind. 2. Zur Erfüllung dieses Zweckes der Genossenschaft nimmt diese folgende Aufgaben wahr: a) Vertrieb von Produkten und Auftragsbeschaffung, sowie Auftragskoordination für Einrichtungen und Organisationen, die als gemeinnützig anerkannt sind und die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in das Arbeitsleben zum Ziel haben; b) Eigene Entwicklung und Vertrieb von Produkten, die zur Herstellung in Einrichtungen zur Eingliederung von Menschen mit Behinderung geeignet sind; c) Aufbau und Durchführung von Kooperationen von Einrichtungen zur Eingliederung behinderter Menschen in das Arbeitsleben; d) Organisation und Durchführung technischer und betriebswirtschaftlicher Beratung von Einrichtungen zur Eingliederung von Menschen mit Behinderung in das Arbeitsleben; e) Organisation und Durchführung von Entwicklungsprojekten, die im gemeinsamen Interesse der Genossenschaftsmitglieder stehen, einschließlich der dazu gehörigen Schulungsangebote und Übernahme von sich daraus möglicherweise ergebenden operativen Gemeinschaftsaufgaben. 3. Die Genossenschaft nimmt ihre Aufgaben vorrangig für die Mitglieder der Genossenschaft wahr. Eine Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. 4. Die Durchführung der satzungsmäßigen Aufgaben muss der Förderung und Unterstützung der Mitglieder dienen. 5. Die Genossenschaft ist selbstlos tätig, sie ist nicht in erster Linie eigenwirtschaftlich tätig. 6. Die Mittel der Genossenschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. 7. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Genossenschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.Veränderungen
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GDW Süd, Genossenschaft der Werkstätten für behinderte Menschen Süd eG, Sindelfi...
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Berichtigungen
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