Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen GnR 230038
Firma: Winzergenossenschaft Zeutern eG
Sitz: Ubstadt-Weiher
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GnR 230038: Winzergenossenschaft Zeutern eG, Ubstadt-Weiher, Ebene 6, 76698 Ubst...
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GnR 230038: Winzergenossenschaft Zeutern eG, Ubstadt-Weiher, Ebene 6, 76698 Ubst...
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Winzergenossenschaft Zeutern eG, Ubstadt-Weiher, Ebene 6, 76698 Ubstadt-Weiher. ...
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Winzergenossenschaft Zeutern eG, Ubstadt-Weiher, Ebene 6, 76698 Ubstadt-Weiher.G...
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Veröffentlichung vom 04.06.2007 06:53:00
Winzergenossenschaft Zeutern eG, Ubstadt-Weiher (Kelterhausstraße 2, 76698 Ubstadt-Weiher). Mit der Genossenschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 17.04.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 30.03.2007 und vom 13.04.2007 die Genossenschaft "Winzergenossenschaft Unteröwisheim eG", Kraichtal (Amtsgericht Mannheim GnR 230047) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.