Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen GnR 230009
Vorgänge ohne Eintragung
GnR 230009: Kreisbaugenossenschaft Kirchheim-Plochingen eG, Kirchheim unter Teck...
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Berichtigungen
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Veröffentlichung vom 03.09.2012 12:00:00
Kreisbaugenossenschaft Nürtingen eG, Kirchheim unter Teck (Jesinger Str. 19, 73230 Kirchheim unter Teck). Die Generalversammlung vom 19.06.2012 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Firma), § 2 (Zweck und Gegenstand) § 11 (Auseinandersetzung), § 15 (Pflichten der Mitglieder) § 16 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), § 17 (Kündigung freiwilig übernommeneer Anteile), § 18 (Nachschusspflicht) § 20 (Vorstand), § 23 (Aufsichtsrat), § 27 (Gemeinsame Beratung von Vorstand und Aufsichtsrat), § 33 (Leitung der Mitgliederversamlung); § 34 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), § 35 (Mehrheitserfordernisse) und § 42 (Bekanntmachungen) beschlossen. Firma geändert; nun: Kreisbaugenossenschaft Kirchheim-Plochingen eG. Gegenstand geändert; nun: Zweck der Genossenschaft ist die Förderung Ihrer Mitglieder, vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen errichten, erwerben, betreuen, bewirtschaften, vermitteln und veräußern; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen an ihre Mitglieder ausgeben. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 27 die Voraussetzungen. Nunmehr: Keine Nachschusspflicht. Mit der Genossenschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19.07.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 07.05.2012 und vom 19.06.2012 die Genossenschaft "Baugenossenschaft Plochingen eG", Plochingen (Amtsgericht Stuttgart GnR 210049) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
Kreisbaugenossenschaft Nürtingen eG, Kirchheim unter Teck, (Jesinger Str. 19, 73...
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Kreisbaugenossenschaft Nürtingen eG, Kirchheim unter Teck (Jesinger Str. 19, 732...
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