Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen GnR 200018
Firma: Bezirksbaugenossenschaft Altwürttemberg e.G., Kornwestheim
Sitz: Kornwestheim
Veränderungen
GnR 200018: Bezirksbaugenossenschaft Altwürttemberg e.G., Kornwestheim, Kornwest...
Veränderungen
GnR 200018: Bezirksbaugenossenschaft Altwürttemberg e.G., Kornwestheim, Kornwest...
Veränderungen
GnR 200018: Bezirksbaugenossenschaft Altwürttemberg e.G., Kornwestheim, Kornwest...
Veränderungen
GnR 200018: Bezirksbaugenossenschaft Altwürttemberg e.G., Kornwestheim, Kornwest...
Veränderungen
GnR 200018: Bezirksbaugenossenschaft Altwürttemberg e.G., Kornwestheim, Kornwest...
Veränderungen
GnR 200018:Bezirksbaugenossenschaft Altwürttemberg e.G., Kornwestheim, Kornwesth...
Veränderungen
GnR 200018:Bezirksbaugenossenschaft Altwürttemberg e.G., Kornwestheim, Kornwesth...
Veränderungen
GnR 200018:Bezirksbaugenossenschaft Altwürttemberg e.G., Kornwestheim, Kornwesth...
Veränderungen
GnR 200018:Bezirksbaugenossenschaft Altwürttemberg e.G., Kornwestheim, Kornwesth...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 29.12.2014 11:35:00
GnR 200018:Bezirksbaugenossenschaft Altwürttemberg e.G., Kornwestheim, Kornwestheim (Karl-Joos-Str. 55, 70806 Kornwestheim). Die Vertreterversammlung vom 26.11.2014 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder. Die Genossenschaft fördert diesen Zweck vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann neben der Wohnungsversorgung auch die sozialen und kulturellen Belange ihrer Mitglieder fördern. (1) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen errichten, erwerben, betreuen, bewirtschaften, veräußern und bei Beachtung des § 34c GewO vermitteln. (2) Die Genossenschaft kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen, soweit dafür rechtlich keine Erlaubnis benötigt wird, die die Genossenschaft zur Zeit der Aufgabenübernahme nicht besitzt, Hierzu gehören Gerneinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen sowie Dienstleistungen. (3) Die Genossenschaft kann an ihre Mitglieder Order- und Inhaberschuldverschreibungen ausgeben. (4) Die Genossenschaft kann sich im Rahmen ihres Zwecks, der vorstehenden Absätze und nach Maßgabe des § 1 Abs. 2 GenG an Gesellschaften, sonstigen Personenvereinigungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligen. (5) Die Genossenschaft darf ihren Geschäftsbetrieb auch auf Nichtmitglieder ausdehnen. Die Voraussetzungen für die Ausdehnung des Geschäfisbetriebs auf Nichtmitglieder beschließen Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 40 gemeinsam.Veränderungen
GnR 200018:Bezirksbaugenossenschaft Altwürttemberg e.G., Kornwestheim, Kornwesth...