Veröffentlichungen vom Amtsgericht Potsdam zum Aktenzeichen VR 129 P
Firma: Bauindustrieverband Berlin-Brandenburg e. V.
Sitz: Potsdam
Veränderungen
Veröffentlichung vom 04.12.2018 05:00:00
VR 129 P: Bauindustrieverband Ost e. V., Potsdam. Vertretungsregelung: Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Präsidenten und bis zu drei Vizepräsidenten. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Präsidenten gemeinsam mit einem weiteren Vizepräsidenten vertreten. In den folgenden Fällen ist die vorherige Genehmigung der Mitgliederversammlung einzuholen: a) Erwerb, Veräußerung und dringliche Belastung von Grundeigentum; b) Kreditaufnahme außerhalb des bestätigten Haushaltsplans über 100.000,00 Euro. Vertreter: Nicht mehr Präsidiumsmitglied: 3. Gottschald, Alexander; Nicht mehr Vizepräsident: 6. Frey, Wolfgang; Nicht mehr Präsidiumsmitglied: 22. Sauter, Udo; Nicht mehr Präsidiumsmitglied: 23. Siegemund, Burkard; Nicht mehr Präsidiumsmitglied: 24. Thomas, Martin; Nicht mehr Präsident: 25. Becker, Marcus; Nicht mehr Präsidiumsmitglied: 27. Isert, Jörg-Christian; Nicht mehr Präsidiumsmitglied: 31. Grenz, Tassilo; Nicht mehr Präsidiumsmitglied: 32. Helterhoff, Sabine; Nicht mehr Präsidiumsmitglied: 33. Schrobsdorff, Michael; Präsident: 35. Finck, Wolfgang, *XX.XX.XXXX, Bremen; Vizepräsident: 36. Muschol, Jörg, *XX.XX.XXXX, Dresden; Änderung zu Nr. 29: Vizepräsident: Vollmer, Karsten, *XX.XX.XXXX, Calau; Änderung zu Nr. 34: Vizepräsident: Schröder, Maren, *XX.XX.XXXX, Mittenwalde/Krummensee; Rechtsverhaeltnis: Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 07.06.2018 sowie der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen vom 23.08.2018 der Bauindustrieverband Sachsen/Sachsen-Anhalt e.V. mit Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, VR 4406) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird.Personen: Finck, Wolfgang aus Bremen,
Muschol, Jörg aus Dresden,
Schröder, Maren aus Mittenwalde/Krummensee,
Vollmer, Karsten aus Calau