Veröffentlichungen vom Amtsgericht Neuruppin zum Aktenzeichen PR 23 NP
Firma: R. Hemsing und Partner - Steuerberater
Sitz: Prenzlau
Veränderungen
PR 23 NP: R. Hemsing und Partner - Steuerberater mbB, Prenzlau (Kietzstraße 38, ...
Veränderungen
PR 23 NP: R. Hemsing und Partner - Steuerberater, Prenzlau (Kietzstraße 38, 1729...
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PR 23 NP: R. Hemsing und Partner - Steuerberater, Prenzlau (Kietzstraße 38, 1729...
Veränderungen
R. Hemsing und Partner - Steuerberater, Prenzlau (Kietzstraße 38, 17291 Prenzlau...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 02.02.2007 10:15:00
R. Hemsing und Partner - Steuerberater, Prenzlau(Brüssower Allee 8, 17291 Prenzlau). Gegenstand: Gemeinschaftliche Berufsausübung der Steuerberater sowie aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, insbesondere auch die betriebswirtschaftliche Beratung. Darüber hinaus ist Gegenstand der Partnerschaft jede weitere Tätigkeit der Partner, die im Rahmen ihres berufsrechtlich zulässigen Umfangs ausgeübt werden kann und ausgeübt wird. Vertretungsregelung: Jeder Partner vertritt die Gesellschaft allein. Jeder Partner darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. Partner: Böwering, Carsten, *XX.XX.XXXX, Prenzlau, Steuerberater. Partner: Hemsing, Reinhold, *XX.XX.XXXX, Rheine, Steuerberater. Partner: Korthaneberg, Jürgen, *XX.XX.XXXX, Salzbergen, Steuerberater. Partner: Sohn, Jürgen, *XX.XX.XXXX, Prenzlau, Steuerberater. Rechtsform: Partnerschaft. Die Partnerschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der R. Hemsing Steuerberatungsgesellschaft mbH mit Sitz in Prenzlau (Amtsgericht Neuruppin, HRB 4464) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 25.11.2006. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Böwering, Carsten aus Prenzlau,
Hemsing, Reinhold aus Rheine,
Korthaneberg, Jürgen aus Salzbergen,
Sohn, Jürgen aus Prenzlau