Veröffentlichungen vom Amtsgericht Potsdam zum Aktenzeichen HRB 9171 P
Firma: remineral Entsorgung & Logistik GmbH
Sitz: Königs Wusterhausen
Veränderungen
HRB 9171 P: remineral Entsorgung & Logistik GmbH, Königs Wusterhausen, Hafenstra...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 11.08.2009 22:00:00
remineral Entsorgung & Logistik GmbH, Königs WusterhausenHafenstraße 18, 15711 Königs Wusterhausen. Neue Firma: remineral Entsorgung & Logistik GmbH. Inländische Geschäftsanschrift lautet: Hafenstraße 18, 15711 Königs Wusterhausen. Gegenstand: Die Aufnahme, der Umschlag und die Beförderung von mineralischen und nicht mineralischen Abfall- und Reststoffen sowie deren Aufbereitung zur Wiederverwertung, Weiterverwendung und Entsorgung und sämtliche hiermit verbundenen Dienstleistungen. Geschäftsführer: Gribat, Alf-Günter, *XX.XX.XXXX, Mülheim/Ruhr; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 05.06.2009 ist das Stammkapital der Gesellschaft auf 153.387,56 EUR umgestellt, sodann um 612,44 EUR auf 154.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital). Die Gesellschafterversammlung vom 05.06.2009 hat weiterhin zum Zweck der Durchführung der Verschmelzung mit der remineral Soiltec Bodenrecycling & Entsorgung GmbH mit Sitz in Königs Wusterhausen, eingetragen beim Amtsgericht Potsdam unter HRB 18903 P,die Erhöhung des Stammkapitals um 52.000 EUR auf 206.000 EUR und die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma); § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 3 (Stammkapital) beschlossen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 05.06.2009 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 05.06.2009 ist die remineral Soiltec Bodenrecycling & Entsorgung GmbH mit Sitz in Königs Wusterhausen, eingetragen beim Amtsgericht Potsdam unter HRB 18903 P, durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Gribat, Alf-Günter aus Mülheim/Ruhr