Veröffentlichungen vom Amtsgericht Neuruppin zum Aktenzeichen HRB 9026 NP
Firma: Launhardt Langer IT-Services GmbH
Sitz: Berlin
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HRB 9026 NP: Launhardt Langer IT-Services GmbH, Hennigsdorf, Schwedenstraße 9, 1...
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HRB 9026 NP: Launhardt Langer IT-Services GmbH, Hennigsdorf, Neuendorfstraße 18 ...
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HRB 9026 NP: Launhardt Langer IT-Services GmbH, Hennigsdorf, Neuendorfstraße 18 ...
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HRB 9026 NP: Launhardt IT-Services GmbH, Hennigsdorf, Neuendorfstraße 15b, 16761...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 19.11.2010 12:00:00
Launhardt IT-Services GmbH, Hennigsdorf, Neuendorfstraße 15b, 16761 Hennigsdorf. Geschäftsanschrift: Neuendorfstraße 15b, 16761 Hennigsdorf. Gegenstand: IT-Beratung und Dienstleistungen sowie Verkauf von Hard- und Software. Grund- oder Stammkapital: 25.000,00 EUR. Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: Launhardt, Thorsten, *XX.XX.XXXX, Hennigsdorf, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom: 23.08.2010. Die Gesellschaft ist entstanden durch Übertragung von Teilen des Vermögens als Gesamtheit aus dem Vermögen des Kaufmannes Thorsten Launhardt, nämlich des Unternehmens IT-Services Launhardt e.K. (Amtsgericht Neuruppin, HRA 2325 NP) auf Grund des Spaltungsplans vom 23.08.2010. Die Spaltung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Launhardt, Thorsten aus Hennigsdorf