Veröffentlichungen vom Amtsgericht Neuruppin zum Aktenzeichen HRB 8993 NP
Firma: SYSTEM-DATA Beratungs- und Schulungsgesellschaft mbH
Sitz: Berlin
Veränderungen
HRB 8993 NP: SYSTEM-DATA Beratungs- und Schulungsgesellschaft mbH, Neuruppin, Al...
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HRB 8993 NP: SYSTEM-DATA Beratungs- und Schulungsgesellschaft mbH, Neuruppin, Zu...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 08.10.2010 12:00:00
SYSTEM-DATA Beratungs- und Schulungsgesellschaft mbH, Neuruppin, Zur Mesche 15, 16816 Neuruppin. Geschäftsanschrift: Zur Mesche 15, 16816 Neuruppin. Gegenstand: Erbringung von Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, insbesondere berufliche Fort- und Weiterbildung, Umschulungen, Beschäftigungs- und Qualifizierungsprojekte, Arbeitnehmervermittlung sowie Personal- und Organisationsentwicklung. Grund- oder Stammkapital: 25.000,00 EUR. Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: Dr. Sens, Frank-Michael, *XX.XX.XXXX, Rheinsberg, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Prokura: Feldmann, Knut, *XX.XX.XXXX, Potsdam, Einzelprokura. Fietsch, Kati, geb. Schmidt, *XX.XX.XXXX, Berlin, Einzelprokura. Schmidt, Angelika, geb. Szillat, *XX.XX.XXXX, Brieselang, Einzelprokura. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Gesellschaft ist entstanden durch teilweise Übertragung des Vermögens als Gesamtheit der SYSTEM-DATA AG mit Sitz in Neuruppin (Amtsgericht Neuruppin, HRB 6975) auf Grund des Spaltungsplans vom 29.06.2010 und des Zustimmungsbeschlusses vom 23.04.2010;15.09.2010. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Sens, Frank-Michael aus Rheinsberg,
Einzelprokura. Fietsch, Kati, geb. Schmidt aus Berlin,
Einzelprokura. Schmidt, Angelika, geb. Szillat aus Brieselang,
Feldmann, Knut aus Potsdam