Veröffentlichungen vom Amtsgericht Neuruppin zum Aktenzeichen HRB 8504 NP
Firma: Wuthenower Milchproduktions GmbH
Sitz: Wuthenow
Veränderungen
HRB 8504 NP: Wuthenower Milchproduktions GmbH, Wuthenow, An den Eichen 1, 16515 ...
Berichtigungen
HRB 8504 NP: Wuthenower Milchproduktions GmbH, Wuthenow, Weg nach Wulkow 91, 168...
Veränderungen
HRB 8504 NP: Wuthenower Milchproduktions GmbH, Wuthenow, Weg nach Wulkow 91, 168...
Veränderungen
HRB 8504 NP: Wuthenower Milchproduktions GmbH, Wuthenow, Weg nach Wulkow 91, 168...
Veränderungen
Wuthenower Milchproduktions GmbH, Wuthenow, Weg nach Wulkow 91, 16818 Wuthenow. ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 05.06.2009 12:00:00
Wuthenower Milchproduktions GmbH, WuthenowDorfstraße 20, 16818 Wuthenow. Geschäftsanschrift: Dorfstraße 20, 16818 Wuthenow. Gegenstand: Die Milchproduktion und die Durchführung aller damit zusammenhängenden Geschäfte. Grund- oder Stammkapital: 25.000,00 EUR. Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: Baum, Martin, *XX.XX.XXXX, Losse, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom: 23.02.2009, 12.05.2009. Die Gesellschaft ist entstanden im Wege der Abspaltung eines Teilbetriebes der Wuthenower Agrargesellschaft mbH mit Sitz in Wuthenow (AG Neuruppin HRB 946) auf Grund des Spaltungsvertrages vom 23.02.2009 mit Nachtrag vom 12.05.2009. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Baum, Martin aus Losse