Veröffentlichungen vom Amtsgericht Cottbus zum Aktenzeichen HRB 8300 CB
Firma: Bartsch und Pfeiffer Bestattungen GmbH
Sitz: Döbern
Veränderungen
HRB 8300 CB: Bartsch und Pfeiffer Bestattungen GmbH, Neiße-Malxetal, Forster Str...
Veränderungen
HRB 8300 CB: Bartsch und Pfeiffer Bestattungen GmbH, Döbern, Forster Straße 15, ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 03.04.2009 12:00:00
Bartsch und Pfeiffer Bestattungen GmbH, DöbernForster Straße 19, 03159 Döbern. Geschäftsanschrift:; Forster Straße 19, 03159 Döbern Gegenstand: Übernahme von sämtlichen Bestattungsangelegenheiten, Erd-, Feuer- und Seeurnenbestattungen, die komplette Ausgestaltung von Trauerfeiern, Überführung von und nach allen Orten, Beratung für Vorsorgeleistungen, kostenfreie Hausbesuche auf Wunsch, die Durchführung von Trauerreden mit musikalischer Umrahmung, Wohnungsräumungen und Fahrdienste im Trauerfall sowie die Vermittlung von thanatopraktischen Arbeiten. Grund- oder Stammkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer:; 1. Bartsch, Roland, *XX.XX.XXXX, Spremberg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; 2. Pfeiffer, Dion, *XX.XX.XXXX, Felixsee OT Klein Loitz; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 10.03.2009; Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Bartsch und Pfeiffer OHG mit Sitz in Döbern (Amtsgericht Cottbus, HRA 1969) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 10.03.2009.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Bartsch, Roland aus Spremberg,
Pfeiffer, Dion aus Felixsee OT Klein Loitz