Veröffentlichungen vom Amtsgericht Cottbus zum Aktenzeichen HRB 7868 CB
Firma: Kehl Industrieservice GmbH
Sitz: Senftenberg
Adresse: Laugkfeld 22, 01968 Senftenberg
Veränderungen
HRB 7868 CB: Kehl Industrieservice GmbH, Senftenberg, Laugkfeld 22, 01968 Senfte...
Veränderungen
HRB 7868 CB: Kehl Industrieservice GmbH, Senftenberg, Laugkfeld 22, 01968 Senfte...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 04.09.2007 13:26:00
Kehl Industrieservice GmbH, Senftenberg(Laugkfeld 1, 01968 Senftenberg). Firma: Kehl Industrieservice GmbH. Sitz: Senftenberg. Gegenstand: Industriereinigungsleistungen, Asbestsanierungsleistungen, allgemeine Dienstleistungen . Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hedt, Dieter, *XX.XX.XXXX, Großräschen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: Hoika, Jörg-Ulrich, *XX.XX.XXXX, Senftenberg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 26.06.2007; Die Gesellschaft ist entstanden durch teilweise Übertragung des Vermögens als Gesamtheit der Fa. Kehl GmbH mit Sitz in Senftenberg (HRB 1069 CB) auf Grund des Spaltungsplans vom 26.06.2007 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..Personen: Hedt, Dieter aus Großräschen,
Hoika, Jörg-Ulrich aus Senftenberg