Veröffentlichungen vom Amtsgericht Cottbus zum Aktenzeichen HRB 7759 CB
Firma: Betonwerk Hentzschel GmbH
Sitz: Elsterwerda
Veränderungen
HRB 7759 CB: Betonwerk Hentzschel GmbH, Elsterwerda, Weinberge 9-11, 04910 Elste...
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HRB 7759 CB: Betonwerk Hentzschel GmbH, Elsterwerda, Weinberge 9-11, 04910 Elste...
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HRB 7759 CB: Betonwerk Hentzschel GmbH, Elsterwerda, Weinberge 9-11, 04910 Elste...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 14.05.2007 15:03:00
Betonwerk Hentzschel GmbH, Elsterwerda(Weinberge 9-11, 04910 Elsterwerda). Firma: Betonwerk Hentzschel GmbH. Sitz: Elsterwerda. Gegenstand: - Herstellung von Transportbeton, - Herstellung von Betonfertigteilen, Herstellung von Abwasser- und Klärsystemen und deren Einbau . Stammkapital: 100.000,00 EUR.Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: Hentzschel, Hans-Jürgen, *XX.XX.XXXX, Hohenleipisch; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten,mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Geschäftsführer:Hentzschel, Anke, *XX.XX.XXXX, Hohenleipisch; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten,mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Betonwerk Hentzschel OHG mit Sitz in Elsterwerda (Amtsgericht Cottbus, HRA 29) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 15.12.2006.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..Personen: Hentzschel, Anke aus Hohenleipisch,
Hentzschel, Hans-Jürgen aus Hohenleipisch