Veröffentlichungen vom Amtsgericht Cottbus zum Aktenzeichen HRB 7634 CB
Firma: STARK Bauträgergesellschaft mbH
Sitz: Cottbus
Veränderungen
HRB 7634 CB: STARK Bauträgergesellschaft mbH, Cottbus, Rudolf-Breitscheid-Straße...
Veränderungen
HRB 7634 CB: STARK Bauträgergesellschaft mbH, Cottbus, Rudolf-Breitscheid-Straße...
Veränderungen
HRB 7634 CB: KH Brandenburg Hausbau GmbH, Cottbus, Rudolf-Breitscheid-Straße 11,...
Berichtigungen
KH Brandenburg Hausbau GmbH, Cottbus(Rudolf-Breitscheid-Straße 11, 03046 Cottbu...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 30.10.2006 10:33:00
KH Brandenburg Hausbau GmbH, Cottbus(Rudolf-Breitscheid-Straße 11, 03046 Cottbus). Gegenstand: die Herstellung von Wohnbauten durch Subunternehmer, der An- und Verkauf von Grundstücken sowie der Handel mit Baustoffen aller Art. Stammkapital: 26.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Spata, Mathias, *XX.XX.XXXX, Liegau-Augustusbad; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 28.08.2006; Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der KH Brandenburg Hausbau GmbH mit Sitz in Cottbus (Amtsgericht Cottbus, HRA 1002) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 28.08.2006. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..Personen: Spata, Mathias aus Liegau-Augustusbad