Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt/Oder zum Aktenzeichen HRB 7592 FF
Firma: POLARUS KÜFA Kühlfahrzeugbau und Service GmbH
Sitz: Schöneiche bei Berlin
Veränderungen
HRB 7592 FF: POLARUS KÜFA Kühlfahrzeugbau und Service GmbH, Schöneiche bei Berli...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 26.11.2021 05:00:00
HRB 7592 FF: POLARUS KÜFA Kühlfahrzeugbau und Service GmbH, Schöneiche bei Berlin, August-Borsig-Ring 20, 15566 Schöneiche bei Berlin. "Die Gesellschaft hat den Entwurf des Verschmelzungsplanes betreffend die Verschmelzung der POLARUS KÜFA Kühlfahrzeugbau und Service GmbH mit dem Sitz in Schöneiche bei Berlin als übertragender Gesellschaft mit der Shin Oy mit dem Sitz in Luhanka, Finnland, eingetragen im finnischen Patenen und Registration Office, Trade Register mit Sitz in Helsinki und dem Unternehmenskennzeichen 104690-1, als aufnehmende Gesellschaft beim Handelsregister eingereicht. Bei der Shin Oy handelt es sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung finnischen Rechts. Ihre Geschäftsanschrift lautet Sysmäntie 1056D, 19950 Luhan-ka/Finnland eingereicht. Die Verschmelzung erfolgt unter Anwendung der Vorschriften der §§ 122a ff. deutsches Umwandlungsgesetz sowie der finnischen Bestimmungen "Osakeyhtiölak (Limited liabi-lity Companies act) 16: 1 § sowie Laki elinkeinotulon verottaniserta (Act on the taxation of Business Income) 52a §. Im Einzelnen werden hierzu folgende Angaben bekanntgemacht: 1. An der Verschmelzung sind a) als übertragende Gesellschaft beteiligt die POLARUS KÜFA Kühlfahrzeugbau und Service GmbH, eine GmbH nach deutschem Recht, mit dem Sitz in Schöneiche bei Berlin, b) als aufnehmende Gesellschaft die Shin Oy, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach finnischem Recht, mit dem Sitz in Luhanka/Finnland. 2. a) Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt/Oder unter HRB 7592 FF. b) Die aufnehmende Gesellschaft ist eingetragen im finnischen Patenen und Registration Office, Trade Register mit Sitz in Helsinki und dem Unternehmenskennzeichen 104690-1. 3. a) Hinweise auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern sind nicht bekannt zu machen, da außenstehende Minderheitsgesellschafter nicht vorhanden sind. Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft sind die aufnehmende Gesellschaft mit einer Beteiligung von 86,5% des Stammkapitals und Frau Mira Salmela, Lindenstr. 36 S, 12555 Berlin, die an der Aufstellung und Beurkundung des Verschmel-zungsplanes beteiligt ist. Gesellschafter der aufnehmenden Gesellschaft sind (1) ich, der Unterzeichner mit 76 von insgesamt 150 Geschäftsanteilen, (2) Frau Mira Salmela mit 74 von insgesamt 150 Geschäftsanteilen. Frau Mira Salmela hat sowohl den Modalitäten des im Verschmelzungsplan vorgesehenen Umtauschverhältnisses (II § 3 des Verschmelzungsplanes) als auch des Abfindungsangebotes (II § 14 des Verschmelzungsplanes) zugestimmt. b) Die Rechte der Gläubiger der übertragenden deutschen GmbH ergeben sich aus § 122 a Abs. 2 UmwG in Verbindung mit § 122 j UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten deutschen POLARUS KÜFA Kühlfahrzeugbau und Service GmbH Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigem jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht auf Sicherheitsleistung nach den vorstehenden Regelungen steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfes entstanden sind. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der POLARUS KÜFA Kühlfahrzeugbau und Service GmbH unter deren Geschäftsanschrift August-Borsig-Ring 20, 15566 Schöneiche geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zugrunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter eingeholt werden. c) Nach Abschnitt 6 - öffentliche Bekanntmachung an die Gläubiger - des einschlägigen finnischen Gesetzes (finnisch limited liability companies act) ist auf Antrag der übernehmenden Gesellschaft die öffentliche Bekanntmachung auch den Gläubigern der übernehmenden Gesellschaft zuzustellen, wenn die Verschmelzung nach der Stellungnahme eines Wirtschaftsprüfers geeignet ist, die Tilgung der Schulden der übernehmenden Gesellschaft zu gefährden; in diesem Fall finden die Vorschriften über die Gläubiger der übertragenden Gesellschaft auf die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft Anwendung. Danach gilt: (Abschnitt 6, Absätze 1 und 2 des vorgenannten Gesetzes): Die Gläubiger der übertragenden Gesellschaft, deren Forderungen vor der Eintragung des Verschmelzungsplans entstanden sind, haben das Recht, der Verschmelzung zu widersprechen. Ein Gläubiger, dessen Forderung gemäß dem Gesetz über die Beitreibung von Steuern und öffentlichen Abgaben durch Vollstreckungsmaßnahmen beitreten kann, ohne dass ein Urteil oder eine Entscheidung erforderlich ist und dessen Forderung spätestens zu dem nachstehend genannten Fälligkeitstermin entstanden ist, hat ebenfalls das Recht, der Verschmelzung zu widersprechen. Auf Antrag der übertragenden Gesellschaft macht die Registerbehörde die vorstehend genannten Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung auf ihr Recht aufmerksam, der Verschmelzung zu widersprechen, indem sie dies der Registerbehörde spätestens bis zu dem in der öffentlichen Bekanntmachung genannten Fälligkeitstag schriftlich mitteilt. Der Erlass der öffentlichen Bekanntmachung ist innerhalb von vier Monaten nach Eintragung des Verschmelzungsplans zu beantragen; andernfalls erlischt die Verschmelzung. Die Eintragungsbehörde veröffentlicht die öffentliche Bekanntmachung spätestens drei Monate vor dem Fälligkeitstermin im Amtsblatt und trägt die Bekanntmachung von Amts wegen ein. Unter folgender Anschrift können Gläubiger der Shin Oy kostenlos vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung ihrer Rechte einholen: Firma Shin Oy Sysmäntie 1056D 19950 Luhanka/Finnland. Der von der Gesellschaft eingereichte Antrag, der Entwurf des Verschmelzungsplans und ein Registerauszug betreffend die Shin Oy werden ab sofort in den Registerordner eingestellt und stehen damit über das gemeinsames Registerportal der Länder für eine Einsicht zur Verfügung.Veränderungen
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POLARUS KÜFA Kühlfahrzeugbau und Service GmbH, Schöneiche bei Berlin, August-Bor...
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