Veröffentlichungen vom Amtsgericht Cottbus zum Aktenzeichen HRB 7545
Firma: FRÖBEL Lausitz gGmbH
Sitz: Cottbus
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 23.05.2006 16:16:00
FRÖBEL Cottbus gGmbH, Cottbus(Joliot-Curie-Straße 33, 03050 Cottbus). Sitz: Cottbus. Gegenstand: Die Förderung der Zwecke der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege im Bereich des Kinder- und Jugendhilfegesetzes sowie der Erwachsenen und Familienberatung, insbesondere durch den Betrieb von Kindereinrichtungen (Kindertagesstätten, Kindergärten, Horte, Tagesgruppen), Unterhalt von Bildungseinrichtungen und Begegnungsstätten für Kinder, Jugendliche und Behinderte, Unterhaltung von Erziehungs- und Familienberatungsstellen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hauck, Martina, *XX.XX.XXXX, Kiekebusch; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Geschäftsführer: Schäfer, Hans-Peter, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 16.12.2005; Die Gesellschaft ist entstanden durch teilweise Übertragung des Vermögens als Gesamtheit des Vereins FRÖBEL e.V. mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg VR 11307 NZ) auf Grund des Spaltungsplans vom 16.12.2005 und des Zustimmungsbeschlusses vom 14.12.2005. Die Spaltung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger. Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Zur vollständigen Deckung seiner Stammeinlage bringt der Gesellschafter die im Sachgründungsbericht und im Gesellschaftsvertrag aufgeführten Vermögenswerte ein..Personen: Hauck, Martina aus Kiekebusch,
Schäfer, Hans-Peter aus Berlin