Veröffentlichungen vom Amtsgericht Neuruppin zum Aktenzeichen HRB 7536
Firma: Falkenthaler Rinderhof GmbH
Sitz: Löwenberger Land
Veränderungen
Falkenthaler Rinderhof GmbH, Löwenberger Land(Zehdenicker Str. 50, 16775 Löwenb...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 26.05.2006 07:52:00
Falkenthaler Rinderhof GmbH, Löwenberger Land(Zehdenicker Str. 50, 16775 Löwenberger Land). Gegenstand: Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte, deren Bearbeitung, Verarbeitung und Vermarktung; die Erbringung von Dienstleistungen; die gemeinsame Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Nutzflächen der Mitglieder; die Vermietung und Verpachtung und die Erzeugung von Elektroenergie zur Eigennutzung und zum Verkauf sowie die Produktion und Verwertung nachwachsender Rohstoffe Grund- oder Stammkapital: 35.000,00 EUR Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: Grassow, Jürgen, *XX.XX.XXXX, Klosterfelde, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Geschäftsführer: Stuht, Reinhard, *XX.XX.XXXX, Löwenberger Land, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der FALKENTHALER RINDERHOF eG mit Sitz in Falkenthal (Amtsgericht Neuruppin, GnR 90 NP) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 22.02.2006. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger. Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Grassow, Jürgen aus Klosterfelde,
Stuht, Reinhard aus Löwenberger Land