Veröffentlichungen vom Amtsgericht Neuruppin zum Aktenzeichen HRB 7522
Firma: aleo solar Aktiengesellschaft
Sitz: Oldenburg
Adresse: Osterstraße 15, 26122 Oldenburg
Veränderungen
Veröffentlichung vom 16.08.2010 12:00:00
aleo solar Aktiengesellschaft, Prenzlau, Gewerbegebiet Nord/Krummer Weg 1, 17291 Prenzlau. Durch Beschluss der Hauptversammlung am 17.06.2010 wurde die Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) Abs. 4, § 16 (Einberufung der Hauptversammlung), § 17 (Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung) Abs. 2, 3 und 4 sowie in § 3 (Bekanntmachungen) Abs. 2 geändert. Mit der Änderung des § 4 Abs. 4 der Satzung ist der Vorstand nunmehr in Aufhebung der Ermächtigung vom 23.05.2006 ermächtigt, in der Zeit bis zum 16. Juni 2015 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmal oder mehrfach um bis zu insgesamt EUR 6.515.200,00 durch Ausgabe von bis zu 6.515.200 neue Stückaktien gegen bar oder Sacheinlagen zu erhöhen. Ausgegeben werden dürfen jeweils Stammaktien und/oder stimmrechtslose Vorzugsaktien. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Ein Bezugsrechtsausschluss ist jedoch nur in folgenden Fällen zulässig: a) für Spitzenbeträge, b) zur Ausgabe von Belegschaftsaktien, wenn der Bezugsrechtsausschluss nur neue Aktien erfasst, deren rechnerischer Anteil am Grundkapital 10 % des Grundkapitals, also € 1.303.040,00 nicht überschreitet, c) wenn Aktien zu einem Ausgabebetrag ausgegeben werden, der den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Ausstattung nicht wesentlich unterschreitet; der anteilige Betrag am Grundkapital der nach diesem Buchstaben c) unter Ausschluss des Bezugsrechts auszugebenden Aktien darf insgesamt höchstens 10 % des im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 17. Juni 2010 vorhandenen Grundkapitals der Gesellschaft, höchstens aber, falls dieser Betrag geringer ist, 10 % des bei Ausübung dieser Ermächtigung vorhandenen Grundkapitals der Gesellschaft betragen; auf den danach maßgeblichen Höchstbetrag ist dabei der anteilige Betrag am Grundkapital derjenigen Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung in der Fassung des Beschlusses der Hauptversamm1ung vom 17. Juni 2010 unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in direkter oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert worden sind oder zur Bedienung von während der Laufzeit dieser Ermächtigung in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 17. Juni 2010 in sinngemäßer Anwendung des § 186 Abs. 3 S. 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre begebenen Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen ausgegeben wurden oder bei vollständiger Ausübung der Wandlungs- oder Optionsrechte auszugeben wären, d) soweit es erforderlich ist, um Inhabern von Wandlungs- oder Optionsrechten aus von der Gesellschaft oder einem nachgeordneten Konzernuntemehmen im Zeitpunkt der jeweiligen Ausnutzung des genehmigten Kapitals ausgegebenen Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Stückaktien der Gesellschaft in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte zustehen würde, e) wenn die neuen Aktien gegen Sacheinlage ausgegeben werden. Soweit die Aktionäre zum Bezug der jungen Aktien berechtigt sind, sind die Aktien von einem Kreditinstitut mit der Verpflichtung zu übernehmen, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Über den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimnrnng des Aufsichtsrats. (Genehmigtes Kapital 2010/I).Veränderungen
aleo solar Aktiengesellschaft, Prenzlau(Gewerbegebiet Nord, 17291 Prenzlau). Gr...
Neueintragungen
aleo solar Aktiengesellschaft, Prenzlau(Gewerbegebiet Nord, 17291 Prenzlau). Ge...