Veröffentlichungen vom Amtsgericht Cottbus zum Aktenzeichen HRB 7471
Firma: EUROLOGISTIK Verwaltung GmbH
Sitz: Senftenberg
Berichtigungen
EUROLOGISTIK Verwaltung GmbH, Senftenberg(Briesker Str. 13, 01968 Senftenberg)....
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 13.02.2006 07:29:00
EUROLOGISTIK Verwaltungs GmbH, Senftenberg(Briesker Str. 13, 01968 Senftenberg). Firma: EUROLOGISTIK Verwaltungs GmbH. Sitz: Senftenberg. Gegenstand: die Logistik des Sammelns und Transports von Abfällen zur Verwertung und Beseitigung aus Haushalten, Gewerbe und Industrie sowie der geordneten Beseitigung und Verwertung, der Einsatz von Spezialfahrzeugen und Geräten im Entsorgungsbereich für die Durchführung von Straßenreinigungsarbeiten, Winterdienstleistungen und Fäkalienentsorgungen, die Beteiligung an sowie das Errichten und Betreiben von Anlagen zur Sortierung bzw. zur stofflichen und thermischen Abfallverwertung, die Vermietung und Verpachtung des Anlagevermögens.Stammkapital: 25.000 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Förster, Dirk, *XX.XX.XXXX, Mühlenbecker Land OT Schönfließ; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Geschäftsführer: Klemann, Mario, *XX.XX.XXXX, Senftenberg OT Brieske; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Gesellschaft ist entstanden durch teilweise Übertragung des Vermögens als Gesamtheit der Eurologistik Recycling GmbH mit Sitz in Drebkau ( HRB 7047 Amtsgericht Cottbus ) auf Grund des Spaltungsplans vom 23.11.2005 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage.Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger.Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..Personen: Förster, Dirk aus Mühlenbecker Land OT Schönfließ,
Klemann, Mario aus Senftenberg OT Brieske