Veröffentlichungen vom Amtsgericht Neuruppin zum Aktenzeichen HRB 7389
Firma: RWE Innogy Nordost Windparkbetriebsgesellschaft mbH
Sitz: Marienfließ/OT Jännersdorf
Veränderungen
WINKRA Putlitz Windparkbetriebsgesellschaft mbH, Marienfließ/OT Jännersdorf(Jänn...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 11.11.2005 07:23:00
WINKRA Putlitz Windparkbetriebsgesellschaft mbH, Marienfließ/OT Jännersdorf(Jännersdorfer Ring 10, 16945 Marienfließ OT Jännersdorf). Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Errichtung und der Betrieb von Windkraftanlagen und aller artverwandten Geschäfte. Grund- oder Stammkapital: 25.000,00 EUR. Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: Kanira, Ingo, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Geschäftsführer: Steinfeld, Peter, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom: 24.08.2005. Die Gesellschaft ist im Wege des Formwechsels der Windpark Putlitz Nord GmbH & Co. KG mit Sitz in Marienfließ/OT Jännersdorf aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 24.08.2005 entstanden. Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der WINKRA-Energie Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft für Energieanlagen mbH, mit Sitz in Hannover, AG Hannover HRB 52317, als herrschendem Unternehmen, dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 24.08.2005 zugestimmt hat. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger.Personen: Kanira, Ingo aus ,
Steinfeld, Peter aus