Veröffentlichungen vom Amtsgericht Neuruppin zum Aktenzeichen HRB 7114 NP
Firma: EOP Biodiesel AG
Sitz: Pritzwalk
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EOP Biodiesel AG, Pritzwalk, Am Hünengrab 9, 16928 Pritzwalk OT Falkenhagen. Die...
Vorgänge ohne Eintragung
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Veröffentlichung vom 01.12.2006 07:43:00
EOP Biodiesel AG, Pritzwalk(Am Hünengrab 9, 16928 Pritzwalk OT Falkenhagen). Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24.10.2006 ist die Satzung in § 4 Abs. 6 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) geändert worden. Der Vorstand ist durch Satzungsänderung vom 24.10.2006 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital bis zum 23.10.2011 durch Ausgabe von bis zu 2.775.150 auf den Inhaber lautenden neuen Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig, insgesamt jedoch höchstens um bis zu 2.775.150,00 Euro zu erhöhen. Der Vorstand wird ermächtig, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, für Spitzenbeträge; zur Gewährung von Aktein gegen Einbringung von Sacheinlagen, insbesondere im Rahmen von Zusammenschlüssen mit Unternehmen oder im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen, Teilen von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen; wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der Ausgabebetrag den Börsenpreis der bereits börsengehandelten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet und der auf die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des Grundkapitals nicht übersteigt, und zwar weder 10 % des Grundkapitals, das im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung besteht, noch 10 % des Grundkapitals, das im Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung besteht. Auf die vorgenannte 10 %-Grenze werden dabei Aktien angerechnet, die binnen des Geschäftsjahres der Ausgabe der Aktien aus dem genehmigten Kapital im übrigen aus Kapitalerhöhungen oder durch Veräußerung eigener Aktien an Dritte unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital festzulegen. (Genehmigtes Kapital 2006/I).Veränderungen
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