Veröffentlichungen vom Amtsgericht Neuruppin zum Aktenzeichen HRB 7114
Firma: EOP Biodiesel AG
Sitz: Pritzwalk
Veränderungen
EOP Biodiesel AG, Falkenhagen(Am Hünengrab 9, 16928 Falkenhagen). Grund- oder S...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 24.02.2006 08:16:00
EOP Biodiesel AG, Falkenhagen(Am Hünengrab 9, 16928 Falkenhagen). Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 26.08.2005 wurde die Satzung in § 12 (Ort und Einberufung) und in § 13 (Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts) geändert. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 13.12.2005 wurde die Satzung in § 4 Abs. 6 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) geändert.; Der Vorstand ist durch Satzung vom 13.12.2005 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital bis zum 28.11.2010 durch Ausgabe von bis zu 2.500.000 auf den Inhaber lautenden neuen Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen, einmalig oder mehrmalig, insgesamt jedoch höchstens um bis zu 2.500.000,00 EUR zu erhöhen. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, für Spitzenbeträge; zur Gewährung von Aktien gegen Einbringung von Sacheinlagen, insbesondere im Rahmen von Zusammenschlüssen mit Unternehmen oder im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen, Teilen von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen; wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der Ausgabebetrag den Börsenpreis der bereits börsengehandelten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet und der auf die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien eingetragenen Grundkapitals nicht übersteigt. Auf die vorgenannte 10 %-Grenze werden dabei eigene Aktien angerechnet, die binnen des Geschäftsjahres der Ausgabe der Aktien aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital festzulegen. (Genehmigtes Kapital 2005/IV).