Veröffentlichungen vom Amtsgericht Neuruppin zum Aktenzeichen HRB 7060 NP
Firma: InKom Neuruppin- Gesellschaft für kommunale Dienstleistungen GmbH
Sitz: Neuruppin
Adresse: Trenckmannstraße 35, 16816 Neuruppin
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 7060 NP: InKom Neuruppin- Gesellschaft für kommunale Dienstleistungen GmbH, ...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 7060 NP: InKom Neuruppin- Gesellschaft für kommunale Dienstleistungen GmbH, ...
Veränderungen
HRB 7060 NP: InKom Neuruppin- Gesellschaft für kommunale Dienstleistungen GmbH, ...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 7060 NP: InKom Neuruppin- Gesellschaft für kommunale Dienstleistungen GmbH, ...
Veränderungen
HRB 7060 NP: InKom Neuruppin- Gesellschaft für kommunale Dienstleistungen GmbH, ...
Veränderungen
HRB 7060 NP: InKom Neuruppin- Gesellschaft für kommunale Dienstleistungen GmbH, ...
Veränderungen
InKom Neuruppin- Gesellschaft für kommunale Dienstleistungen GmbH, Neuruppin, Tr...
Veränderungen
InKom Neuruppin- Gesellschaft für kommunale Dienstleistungen GmbH, Neuruppin, Tr...
Vorgänge ohne Eintragung
InKom Neuruppin- Gesellschaft für kommunale Dienstleistungen GmbH, Neuruppin (Tr...
Veränderungen
InKom Neuruppin- Gesellschaft für kommunale Dienstleistungen GmbH, Neuruppin (Tr...
Veränderungen
InKom Neuruppin- Gesellschaft für kommunale Dienstleistungen GmbH, Neuruppin(Tre...
Veränderungen
InKom Neuruppin- Gesellschaft für kommunale Dienstleistungen GmbH, Neuruppin(Hei...
Veränderungen
InKom Neuruppin- Gesellschaft für kommunale Dienstleistungen GmbH, Neuruppin(Hei...
Veränderungen
Neuruppiner Stadtentwicklungsgesellschaft mbH, Neuruppin(Heinrich-Rau-Str. 3, 16...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 17.11.2006 07:24:00
Neuruppiner Stadtentwicklungsgesellschaft mbH, Neuruppin(Heinrich-Rau-Str. 3, 16816 Neuruppin). Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 09.03.2006 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage wurde die Grundstücksgesellschaft Vorstadt Nord mbH (Amtsgericht Neuruppin, HRB 4002 NP) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
Neuruppiner Stadtentwicklungsgesellschaft mbH, Neuruppin(Heinrich-Rau-Str. 3, 16...