Veröffentlichungen vom Amtsgericht Neuruppin zum Aktenzeichen HRB 6165 NP
Firma: LDB Phone + Mail Services GmbH
Sitz: Templin
Adresse: Puschkinstraße 8, 17268 Templin
Veränderungen
HRB 6165 NP: LDB Phone + Mail Services GmbH, Templin, Puschkinstraße 8, 17268 Te...
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HRB 6165 NP: LDB Phone + Mail Services GmbH, Templin, Puschkinstraße 8, 17268 Te...
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LDB Phone + Mail Services GmbH, Templin (Puschkinstraße 8, 17268 Templin). Gesch...
Berichtigungen
LDB Phone + Mail Services GmbH, Templin(Puschkinstr. 8, 17268 Templin). Nicht m...
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Veröffentlichung vom 05.03.2007 12:51:00
LDB Mail & Marketing Services GmbH, Templin(Puschkinstr. 8, 17268 Templin). Gegenstand: Betreiben von Call-Centern zur Durchführung von Telefon-Aktionen und die Durchführung von Mailings und Direktmarketing-Aktivitäten aller Art für europäische und außereuropäische Unternehmen. War : Löffler, Jan, *XX.XX.XXXX, Berlin. Geschäftsführer: Löffler, Jan, *XX.XX.XXXX, Berlin, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 30.08.2006 ist der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst, insbesondere in § 1 (Firma, Sitz) und in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) geändert worden. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2006 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage sind die LDB Central Services GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 83464 B) und die LDB Phone Services GmbH mit Sitz in Templin (Amtsgericht Neuruppin, HRB 6118 NP) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Löffler, Jan aus Berlin.