Veröffentlichungen vom Amtsgericht Neuruppin zum Aktenzeichen HRB 6130 NP
Firma: Rheinsberger Preußenquelle GmbH
Sitz: Rheinsberg
Adresse: Zur Preussenquelle 5, 16831 Rheinsberg
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HRB 6130 NP: Rheinsberger Preußenquelle GmbH, Rheinsberg, Zur Preussenquelle 5, ...
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HRB 6130 NP: Rheinsberger Preußenquelle GmbH, Rheinsberg, Am Langen Luch 21, 168...
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Veröffentlichung vom 01.09.2015 12:56:00
HRB 6130 NP: RCG Rheinsberg Consulting GmbH, Rheinsberg, Am Langen Luch 21, 16831 Rheinsberg. Firma: Rheinsberger Preußenquelle GmbH. Gegenstand: Die Abfüllung und der Vertrieb von Produkten auf Basis von Mineralwasser sowie die Erbringung von Dienstleistungen und aller damit im Zusammenhang stehender Tätigkeiten und Handlungserfordernissen einschließlich der Beratung, Planung und Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Wasser/Sole und aller damit im Zusammenhang stehender Tätigkeiten. Die Gesellschaft kann über das Geschäft mit Dritten hinaus eigene Aktivitäten entwickeln, wie die Erkundung, Erschließung und Bohrung von Quellen sowie die Errichtung und Betrieb eigener weiterverarbeitender Einrichtungen. Weiterhin kann sie eigene unternehmensspezifische Infrastrukturen errichten oder mit anderen Unternehmen auf diesem Gebiet kooperieren. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 26.08.2015 wurden § 1 Ziff. 1 (Firma) und § 4 Ziff.1 (Gegenstand des Unternehmens) geändert und neu gefasst. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2015 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage wurde die Rheinsberger Preußenquelle GmbH -Amtsgericht Neuruppin HRB 7941 NP- durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
HRB 6130 NP: RCG Rheinsberg Consulting GmbH, Rheinsberg, Am Langen Luch 21, 1683...
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