Veröffentlichungen vom Amtsgericht Cottbus zum Aktenzeichen HRB 5399 CB
Firma: Media Scout Multimedia GmbH
Sitz: Potsdam
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HRB 5399 CB: Media Scout Multimedia GmbH, Potsdam, Tuchmacher Straße 45 - 50, 14...
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HRB 5399 CB: Media Scout Multimedia GmbH, Lübben (Spreewald), Gubener Str. 45, 1...
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Media Scout Multimedia GmbH, Lübben (Spreewald)Gubener Str. 45, 15907 Lübben (Sp...
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Veröffentlichung vom 10.10.2008 12:00:00
Print Lübben GmbH, Lübben (Spreewald)(Gubener Str. 45, 15907 Lübben (Spreewald)). Neue Firma: Media Scout Multimedia GmbH. Gegenstand: Herausgabe und der Verlag von Druckschriften aller Art sowie die Verbreitung von Informationen über anderweitige Medien, die Werbeberatung sowie die Organisation und Durchführung von Werbemaßnahmen, ferner die Verteilung von Werbemitteln und Warenproben in anderen Gesellschaften mit diesem Gesellschaftszweck sowie sämtliche damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte. Zeitungssatz. Erstellen von digitalisierten Druckvorlagen für Zeitungen und andere Druckschriften sowie weitere damit in Zusammenhang stehende Dienstleistungen. Weiterhin die Konzeption,Projektierung und Vermarktung und die Beratung über Informations- und Kommunikationssysteme aller Art, die Konzeption, Projektierunq, Entwicklung, Erbringung, Beratung und Vermarktung diesbezüglicher und darauf basierender Inhalte, Anwendungen und Dienst- leistungen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 24.07.2008 wurde die Firma und der Gegenstand geändert und der Gesellschaftsvertrag in § 1 (Firma) und § 2 (Gegenstand)geändert; Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.07.2008 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die ViBra Multimedia GmbH mit Sitz in Meckenheim (Amtsgericht Bonn HRB 10532) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..Veränderungen
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