Veröffentlichungen vom Amtsgericht Cottbus zum Aktenzeichen HRB 5060 CB
Firma: IBS Steinführer GmbH
Sitz: Burg/Spreewald
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HRB 5060 CB: IBS Steinführer GmbH, Burg/Spreewald, Kurfürstendamm 14, 03096 Burg...
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HRB 5060 CB: IBS Steinführer GmbH, Burg/Spreewald, Kurfürstendamm 14, 03096 Burg...
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HRB 5060 CB: IBS Steinführer GmbH, Burg/Spreewald, Kurfürstendamm 14, 03096 Burg...
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HRB 5060 CB: IBS Steinführer GmbH, Burg/Spreewald, Kurfürstendamm 14, 03096 Burg...
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HRB 5060 CB: IBS Steinführer GmbH, Burg/Spreewald, Kurfürstendamm 14, 03096 Burg...
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Berichtigungen
IBS Steinführer GmbH, Burg/Spreewald, Kurfürstendamm 14, 03096 Burg. Die Eintrag...
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IBS Steinführer GmbH, Gallinchen(Kurfürstendamm 14, 03096 Burg). Nachveröffentl...
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Veröffentlichung vom 07.08.2008 22:00:00
IS - Steinführer & Co. GmbH, Burg/Spreewald(Kurfürstendamm 14, 03096 Burg). Neue Firma: IBS Steinführer GmbH. Neuer Gegenstand: a) Stahlbau, Schweißfachbetrieb b) Konzeption, Service und Vertrieb von Hydraulik- und Recyclinganlagen c) Produktion, Lieferung und Einbau von Stahleinbauteilen d) Systemlieferant und Servicedienstleistungen für die Bau- und Montanindustrie e) Oberflächenveredelung durch Spritztechnik und Verschleißschutz f) Import, Export und Handel von Metall, Metallerzeugnissen, Schweißzusatzwerkstoffen und Bahnersatzteilen g) alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte Die Gesellschafterversammlung vom 17.06.2008 hat die Firmen- und Gegenstandsänderung sowie die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz), § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 4 (Stammkapital und Stammeinlagen) beschlossen.; Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.06.2008 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die IBS & P GmbH durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..