Veröffentlichungen vom Amtsgericht Cottbus zum Aktenzeichen HRB 3549 CB
Firma: BWS Behindertenwerk GmbH
Sitz: Spremberg
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HRB 3549 CB: BWS Spremberg GmbH, Spremberg, Wiesenweg 58, 03130 Spremberg. Proku...
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HRB 3549 CB: BWS Spremberg GmbH, Spremberg, Wiesenweg 58, 03130 Spremberg. Name ...
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HRB 3549 CB: BWS Behindertenwerk GmbH, Spremberg, Wiesenweg 58, 03130 Spremberg....
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HRB 3549 CB: BWS Behindertenwerk GmbH, Spremberg, Wiesenweg 58, 03130 Spremberg....
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BWS Behindertenwerk GmbH, Spremberg, Wiesenweg 58, 03130 Spremberg. Durch Beschl...
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BWS Behindertenwerk GmbH, Spremberg, Wiesenweg 58, 03130 Spremberg. Nicht mehr G...
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BWS Behindertenwerk GmbH, Spremberg, Wiesenweg 58, 03130 Spremberg. Durch Beschl...
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BWS Behindertenwerk g.GmbH, Spremberg(Wiesenweg 58, 03130 Spremberg). Neue Firm...
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Veröffentlichung vom 14.05.2007 15:03:00
BWS Behindertenwerk g.GmbH, Spremberg(Wiesenweg 58, 03130 Spremberg). Gegenstand: 1. Gegenstand des Unternehmens ist es , die Förderung , Rehabilitation, Pflege, Beratung, Assistenz und Unterstützung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und Senioren weiterzuentwickeln und zu erbringen. Die ambulanten und stationären Leistungen sind insbesondere - jedoch nicht ausschließlich - auf die Förderung von sinnes- und mehrfachbehinderten Menschen ausgerichtet. 2. Die Gesellschaft kann alle Maßnahmen durchführen, die zur Erreichung des Gegenstandes der Gesellschaft notwendig und zweckmäßig sind. Sie wird insbesondere folgende Maßnahmen ergreifen: 2.1. Errichtung, Unterhaltung, Betrieb oder Verwaltung von Tagesstätten,therapeutischen Einrichtungen, Werkstätten und Wohnformen für behinderte Menschen; 2.2. Errichtung, Unterhaltung, Betrieb oder Verwaltung von Seniorenwohn-, Pflege- und Tageseinrichtungen sowie damit verbundene Serviceleistungen, auch für behinderte Senioren; 2.3. Aus- und Fortbildung von Mitarbeitern und dem Klientel für Einrichtungen, die dem Unternehmensgegenstand entsprechen. 3. Die Gesellschaft kann sich im Rahmen des Gesellschaftszweckes auf verwandten Gebieten betätigen und alle Geschäfte betreiben, die geeignet erscheinen, die Gesellschaft zu fördern. 4. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen , wenn dies der Zielsetzung der Gesellschaft dient und die Zweckübereinstimmung gegeben ist. Sie kann neue Geschäftszweige einrichten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 03.04.2007 wurde der Gesellschaftsvertrag in § 3 (Gegenstand) geändert..