Veröffentlichungen vom Amtsgericht Potsdam zum Aktenzeichen HRB 34551 P
Firma: Obotritia Hotel AG
Sitz: Potsdam
Adresse: August-Bebel-Straße 68, 14482 Potsdam
Veränderungen
HRB 34551 P: Obotritia Hotel AG, Potsdam, August-Bebel-Straße 68, 14482 Potsdam....
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 08.12.2020 05:01:00
HRB 34551 P: Obotritia Hotel AG, Potsdam, August-Bebel-Straße 68, 14482 Potsdam. Der Entwurf des Verschmelzungsplanes ist bei dem Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam eingereicht worden. Im Wege der Gründung einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE) durch Verschmelzung zur Aufnahme ohne Liquidation gemäß Art. 17 Abs. 2 lit. a) der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (nachfolgend auch "SE-VO"), soll die GO FAST AUTOMOBILE S.A., eine nach luxemburgischen Recht gegründete S.A. mit dem Sitz in L-9991 Weiswampach, 42, Gruuss-Strooss, eingetragen im Handelsregister von Luxemburg unter der Nummer B 227.108, auf die Obotritia Hotel AG, Potsdam, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam unter HRB 34551 P, verschmolzen werden. Die Obotritia Hotel AG soll die Rechtsform einer SE annehmen. Deshalb werden gemäß Art. 21 lit. a) bis e) SE-VO die folgenden Angaben bekannt gemacht: 1. GO FAST AUTOMOBILE S.A. a) Rechtsform, Firma und Sitz der GO FAST AUTOMOBILE S.A. (Art. 21 lit. a) SEVO) Rechtsform: Aktiengesellschaft Firma: GO FAST AUTOMOBILE S.A. Sitz: Weiswampach, Luxemburg, eingetragen im Handelsregister von Luxemburg unter der Nummer B 227.108 b) Register, bei dem die in Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 68/151/EWG genannten Unterlagen hinterlegt worden sind, sowie die Nummer der Eintragung in das Register (Art. 21 lit. b) SE-VO) Handelsregister von Luxemburg unter der Nummer B 227.108. Dort sind die Unterlagen nach Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 68/151/EWG hinterlegt. 2. Obotritia Hotel AG a) Rechtsform, Firma und Sitz der Obotritia Hotel AG (Art. 21 lit. a) SEVO) Rechtsform: Aktiengesellschaft Firma: Obotritia Hotel AG Sitz: Potsdam, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam unter HRB 34551 P b) Register, bei dem die in Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 68/151/EWG genannten Unterlagen hinterlegt worden sind, sowie die Nummer der Eintragung in das Register (Art. 21 lit. b) SE-VO) Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam, Deutschland, unter der HRB 34551 P. Dort sind die Unterlagen nach Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 68/151/EWG hinterlegt. c) Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der Obotritia Hotel AG gemäß Art. 24 Abs. 1 lit. a) bis c) SE-VO sowie die Anschrift, unter der erschöpfende Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können (Art. 21 lit. c) SE-VO) Gemäß Art. 24 Abs. 1 lit. a) SE-VO findet das Recht des Mitgliedsstaates, das jeweils für die sich verschmelzenden Gesellschaften gilt, wie bei einer Verschmelzung von Aktiengesellschaften unter Berücksichtigung des grenzüberschreitenden Charakters der Verschmelzung zum Schutz der Interessen der Gläubiger der sich verschmelzenden Gesellschaften Anwendung. Zum Schutz der Interessen der Gläubiger findet mithin §22 des deutschen Umwandlungsgesetzes (UmwG) Anwendung. Danach ist den Gläubigern Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Obotritia Hotel AG nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Die Eintragung der Verschmelzung gilt als bekannt gemacht mit Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung mit ihrem ganzen Inhalt im elektronischen Bundesanzeiger und durch mindestens ein weiteres Blatt. Die Bekanntmachung gilt als erfolgt mit Ablauf des Tages, an dem jeweils das letzte der die Bekanntmachung enthaltenden Blätter erschienen ist. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der jeweiligen Eintragung auf dieses Recht hinzuweisen. Gemäß § 22 Abs. 2 UmwG steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, den Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse fiaben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Auch für Anleihegläubiger der Obotritia Hotel AG (insbesondere Gläubiger von Wandel-, Options- und Gewinnanleihen) sowie für Inhaber von mit Sonderrechten ausgestatteten Wertpapieren außer Aktien gemäß Art. 24 Abs. 1 lit. b), c) SE-VO gelten die vorstehend beschriebenen Gläubigerschutzrechte entsprechend. Die speziellen Gläubigerschutzrechte nach §§8, 13 des deutschen Gesetzes zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (SEAG) finden keine Anwendung, weil der künftige Sitz der Obotritia Hotel SE in Deutschland ist. Unter folgender Anschrift können kostenlos weitere Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der Gesellschaft eingeholt werden: Obotritia Hotel AG August-Bebel-Straße 68, 14482 Potsdam Ab dem Wirksamwerden der Verschmelzung können solche Auskünfte bei der Obotritia Hotel SE, August-Bebel-Straße 68,14482 Potsdam, angefordert werden. d) Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsaktionäre Alleiniger Aktionär der Obotritia Hotel AG ist die Obotritia Capital KGaA mit Sitz in Potsdam. Minderheitsaktionäre bestehen daher nicht. Daher sind auch keine Erläuterungen hierzu erforderlich. Firma und Sitz der SE (Art. 21 lit. e) SE-VO) Die durch die Verschmelzung der GO FAST AUTOMOBILE S.A. auf die Obotritia Hotel AG entstehende SE wird unter Obotritia Hotel SE firmieren und ihren Sitz in Potsdam, Deutschland, habenNeueintragungen
HRB 34551 P: Obotritia Hotel AG, Potsdam, August-Bebel-Straße 68, 14482 Potsdam....