Veröffentlichungen vom Amtsgericht Potsdam zum Aktenzeichen HRB 34512 P
Firma: NOTUS energy GmbH
Sitz: Potsdam
Veränderungen
HRB 34512 P: NOTUS energy GmbH, Potsdam, Parkstraße 1, 14469 Potsdam. Prokura: 1...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 29.10.2020 05:00:00
HRB 34512 P: NOTUS energy GmbH, Potsdam, Parkstraße 1, 14469 Potsdam. Inländische Geschäftsanschrift: Parkstraße 1, 14469 Potsdam; Gegenstand: Die Initiierung und Fertigstellung von Energieprojekten im In- und Ausland, insbesondere im Bereich der erneuerbaren Energien. Dazu gehören insbesondere die Projektentwicklung, der Bau, die Betriebsführung, der Betrieb, der Erwerb und die Veräußerung solcher Energieprojekte sowie die Erbringung damit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen. Kapital: 100.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Vorstand: Geschäftsführer: 1. Pallutt, Matthias, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Geschäftsführer: 2. Röger, Heiner, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 3. Rissel, Knud, *XX.XX.XXXX, Berg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 22.10.2020; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der NOTUS energy HR GmbH & Co. KG mit Sitz in Potsdam (Amtsgericht Potsdam, HRA 4709 P) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 22.10.2020. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wirdPersonen: Pallutt, Matthias aus Berlin,
Rissel, Knud aus Berg,
Röger, Heiner aus Berlin