Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt/Oder zum Aktenzeichen HRB 3098 FF
Firma: FZW-FORAG Dienstleistungs GmbH Frankfurt (Oder)
Sitz: Frankfurt (Oder)
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HRB 3098 FF: FZW-FORAG Dienstleistungs GmbH Frankfurt (Oder), Frankfurt (Oder), ...
Löschungsankündigungen
Bei der nachstehenden Gesellschaft wird das Amtslöschungsverfahren gemäß § 394 F...
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HRB 3098 FF: FZW-FORAG Dienstleistungs GmbH Frankfurt (Oder), Frankfurt (Oder), ...
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FZW-FORAG Dienstleistungs GmbH Frankfurt (Oder), Frankfurt (Oder), Seestraße 28,...
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Veröffentlichung vom 30.10.2009 22:00:00
FZW-FORAG Dienstleistungs GmbH Frankfurt (Oder), Frankfurt (Oder), Seestraße 28, 15236 Frankfurt (Oder). Firma: FZW-FORAG Dienstleistungs GmbH Frankfurt (Oder). Sitz: Geschäftsanschrift:; Seestraße 28, 15236 Frankfurt (Oder). Gegenstand: Hauswirtschaftliche Dienstleistungen, Hausmeistertätigkeiten und Kleinreparaturen und kleine Bauleistungen, soweit diese nicht Gegenstand eines Handwerks im Sinne der Handwerksordnung sind. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Hofmann, Michael; Geschäftsführer: 2. Winter, Rainer, *XX.XX.XXXX, Frankfurt (Oder); mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Prokura: 1. Hofmann, Michael, *XX.XX.XXXX, Frankfurt (Oder); Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 02.03.2009 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst, auch zur Firma, zum Gegenstand und zur abstrakten Vertretungsbefugnis.; Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 02.03.2009 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die FZW Objektdienstleistungen KG mit Sitz in Eisenhüttenstadt [Amtsgericht Frankfurt (Oder), HRA 2020 FF] durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Hofmann, Michael aus Frankfurt (Oder),
Winter, Rainer aus Frankfurt (Oder)