Veröffentlichungen vom Amtsgericht Potsdam zum Aktenzeichen HRB 25856 P
Firma: Intercom Management GmbH
Sitz: Mittenwalde
Veränderungen
HRB 25856 P: Intercom Management GmbH, Mittenwalde, Mauerstraße 47, 15749 Mitten...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 20.12.2012 19:31:00
HRB 25856 P: Intercom Management GmbH, Mittenwalde, Mauerstraße 47, 15749 Mittenwalde. Inländische Geschäftsanschrift lautet: Mauerstraße 47, 15749 Mittenwalde. Gegenstand: Das Halten und Verwalten von eigenen Beteiligungen, die Erbringung von kaufmännischen Dienstleistungen sowie die Finanzierung von Unternehmen und Projekten. Kapital: 100.000 EUR. Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: Lasinski, Frank, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Geschäftsführer: Schulz, Peter, *XX.XX.XXXX, Mittenwalde; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom: 13.08.2012. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22.08.2012 ist das Stammkapital um 66.000,- EUR auf 100.000,- EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital). Die Gesellschaft ist entstanden durch teilweise Übertragung des Vermögens als Gesamtheit des Teilbetriebes "Finanzierung und Verwaltung" der Intercom Consulting GmbH mit Sitz in Mittenwalde (Amtsgericht Potsdam HRB 355 P) auf Grund des Spaltungsplans vom 13.08.2012;24.10.2012 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wirdPersonen: Lasinski, Frank aus Berlin,
Schulz, Peter aus Mittenwalde