Veröffentlichungen vom Amtsgericht Potsdam zum Aktenzeichen HRB 25807 P
Firma: Netzgesellschaft Potsdam GmbH
Sitz: Potsdam
Adresse: Großbeerenstraße 231, 14480 Potsdam
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Veröffentlichung vom 10.11.2021 05:01:00
HRB 25807 P: Netzgesellschaft Potsdam GmbH, Potsdam, Großbeerenstraße 231, 14480 Potsdam. Gegenstand: Die Errichtung, der Betrieb, die Unterhaltung und der Ausbau von Infrastrukturnetzen, sowie die Vornahme aller damit zusammenhängenden Aufgaben und Dienstleistungen. Sie nimmt die Tätigkeit eines Netzbetreibers i.S.d. § 3 Ziff. 4 des Gesetzes über Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz -EnWG) wahr. Kapital: 5.000.000 EUR; Rechtsform: Die Gesellschafterversammlung vom 29.09.2021 mit Änderung vom 15.10.2021 hat die Erhöhung des Stammkapitals der Gesellschaft zum Zweck der Durchführung der Ausgliederung von Vermögensteilen als Gesamtheit der Energie und Wasser Potsdam GmbH mit Sitz in Potsdam, eingetragen beim Amtsgericht Potsdam unter HRB 1352 P, um 4.900.000 EUR auf 5.000.000 EUR und die Neufassung des Gesellschaftsvertrages insbesondere bezüglich der Bestimmungen zum Zweck und Gegenstand der Gesellschaft und zum Stammkapital und den Geschäftsanteilen beschlossen. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 29.09.2021 mit Änderung vom 15.10.2021 sowie der Gesellschafterbeschlüsse vom 29.09.2021 und 15.10.2021 Vermögensteile und zwar den Teilbetrieb Strom/Gas oder Technischer Netzbetrieb Strom/Gas, den Teilbetrieb Wärme oder Technischer Netzbetrieb Wärme und den Teilbetrieb Trinkwasser und Abwasser oder Organisationseinheiten technischer Netzbetrieb Trinkwasser und Abwasser der Energie und Wasser Potsdam GmbH mit Sitz in Potsdam, eingetragen beim Amtsgericht Potsdam unter HRB 1352 P, übernommen. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wirdVeränderungen
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Neueintragungen
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