Veröffentlichungen vom Amtsgericht Potsdam zum Aktenzeichen HRB 25593 P
Firma: Sando Grundstücksgesellschaft Schliemannstraße 18 mbH
Sitz: Zossen
Veränderungen
HRB 25593 P: Sando Grundstücksgesellschaft Schliemannstraße 18 mbH, Zossen, Zehr...
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HRB 25593 P: Sando Grundstücksgesellschaft Schliemannstraße 18 mbH, Zossen, Baru...
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HRB 25593 P: Sando Grundstücksgesellschaft Schliemannstraße 18 mbH, Zossen, Baru...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 11.09.2012 18:46:00
HRB 25593 P: Sando Grundstücksgesellschaft Schliemannstraße 18 mbH, Zossen, Baruther Straße 17, 15806 Zossen. Inländische Geschäftsanschrift: Baruther Straße 17, 15806 Zossen; Gegenstand: Die Verwaltung, der Ankauf und Verkauf sowie die Sanierung von Grundstücken sowie die Erbringung aller Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Entwicklung von Immobilienprojekten, soweit hierfür keine besonderen behörlichen Genehmigungen, insbesondere die Genehmigung nach § 34 c GewO erforderlich ist. Kapital: 25.000 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: Donig, Pedro G., *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: Samos-Sanchez, Antonio, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 22.08.2012; Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Sando Grundstücks GmbH & Co. KG mit Sitz in Zossen (Amtsgericht Potsdam, HRA 5372 P) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 22.08.2012. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wirdPersonen: Donig, Pedro G. aus Berlin,
Samos-Sanchez, Antonio aus Berlin