Veröffentlichungen vom Amtsgericht Cottbus zum Aktenzeichen HRB 2333 CB
Firma: INTEGRATIVE TAGESSTÄTTEN und WOHNEN FÜR BEHINDERTE gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz: Herzberg
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HRB 2333 CB: INTEGRATIVE TAGESSTÄTTEN und WOHNEN FÜR BEHINDERTE gemeinnützige Ge...
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Veröffentlichung vom 01.10.2014 20:02:00
HRB 2333 CB: INTEGRATIVE TAGESSTÄTTEN und WOHNEN FÜR BEHINDERTE gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Herzberg, An den Steinenden 11, 04916 Herzberg. Gegenstand: Die Eintragung betreffend den Gegenstand ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: (1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung mildtätiger Zwecke sowie die Förderung der Hilfe für Behinderte, der Jugend- und Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, von Wissenschaft und Forschung sowie von Kunst und Kultur, insbesondere auf dem Gebiet der Integration, Rehabilitation und Prävention von Menschen in der Behinderten- und Seniorenarbeit, mit dem Ziel, die Teilhabe-, Versorgungs- und Eingliederungsleistungen auf allen Ebenen zu verbessern. (2) Gegenstand der Gesellschaft ist a) die Verbesserung der Lebensbedingungen, insbesondere der Tagesbetreuung, Betreuung und Versorgungssituation Behinderter, von Behinderung bedrohter Menschen, Menschen mit psychischen Erkrankungen, Kindern, Jugendlichen und alten Menschen, b) die Entwicklung, Förderung und Führung von Einrichtungen des Gesundheitswesens, der Gesundheits- und Sozialvorsorge sowie Einrichtungen der medizinischen, therapeutischen und sozialen Versorgung sowie der Pflege, und zwar im ambulanten, teilstationären und stationären Bereich, c) die Förderung und Durchführung von Aus-, Fort- und Weiterbildung von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Auszubildenden, die in den vorgenannten Bereichen tätig sind bzw. tätig werden sollen, d) die Förderung und Durchführung von Freizeit-, Erholungs- und Sportaktivitäten sowie von Angeboten, die eine Teilhabe Behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen, von Menschen mit psychischen Erkrankungen, Kindern, Jugendlichen und alten Menschen sowie benachteiligter Familien und wirtschaftlich hilfebedürftigen Menschen am Leben in der Gesellschaft unterstützen helfen, und e) die Sammlung, Auswertung und Veröffentlichung von gewonnenen diagnostischen, therapeutischen und sonstigen wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie f) die finanzielle Förderung der vorbezeichneten Maßnahmen und Projekte. (3) Gegenstand der Gesellschaft ist auch die Trägerschaft von Zweckbetrieben im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung, insbesondere von a) Tagesstätten, Wohnstätten, Wohnheime, Wohnungen, betreute Wohnformen und sonstige Beherbergungsstätten, Tageskliniken, Kontakt- und Beratungsstellen, telefonischer Kinder- und Jugenddienst, ambulant aufsuchende Dienste sowie Fahrdienste, b) Trägerschaft und/oder der Betrieb von Krankenhäusern, Krankenanstalten, Pflegeeinrichtungen der ambulanten, stationären und teilstationären medizinischen und sozialen Versorgung, c) die Durchführung von Aus-, Fort und Weiterbildungsmaßnahmen von betreuten Menschen durch haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Auszubildende, d) die Beteiligung an bereits bestehenden entsprechenden Einrichtungen und Diensten, gleich in welcher Rechtsform. (4) Gegenstand der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für andere steuerbegünstigte Körperschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie ausländische Körperschaften für die Verwirklichung der in Abs. 1 genannten Zwecke. (5) Sofern die Gesellschaft die in Abs. 2 aufgeführten Maßnahmen und Projekte anderer Einrichtungen finanziell fördert, darf die Gesellschaft ihre Mittel nur an andere steuerbegünstigte Körperschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts oder ausländische Körperschaften für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke weitergeben. (6) Die Weiterleitung der Mittel an eine ausländische Körperschaft erfolgt nur, sofern sich der Empfänger verpflichtet, jährlich, spätestens vier Monate nach Abschluss eines jeden Geschäftsjahres, einen detaillierten Rechenschaftsbericht über die Verwendung der von der Gesellschaft erhaltenen Mittel vorzulegen. Ergibt sich aus diesem Rechenschaftsbericht nicht, dass mit diesen Mitteln ausschließlich die satzungsmäßigen Zwecke der Gesellschaft verfolgt werden oder kommt der Empfänger der Mittel der Pflicht zur Vorlage des Rechenschaftsberichts nicht nach, wird die Weiterleitung der Gesellschaftsmittel unverzüglich eingestellt. (7) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.Veränderungen
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