Veröffentlichungen vom Amtsgericht Cottbus zum Aktenzeichen HRB 2203 CB
Firma: SWG Städtische Werke Guben GmbH
Sitz: Guben
Veränderungen
HRB 2203 CB: SWG Städtische Werke Guben GmbH, Guben, Forster Str. 66, 03172 Gube...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 2203 CB: SWG Städtische Werke Guben GmbH, Guben, Forster Str. 66, 03172 Gube...
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Vorgänge ohne Eintragung
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Veröffentlichung vom 20.09.2010 22:00:00
SWG Städtische Werke Guben GmbH, Guben, Forster Str. 66, 03172 Guben. Gegenstand: sind die Aufgaben der Versorgung und Entsorgung, insbesondere die Planung, der Bau und der Betrieb von Einrichtungen der Versorgung und Entsorgung sowie die Beteiligung an Unternehmen dieser Wirtschaftsbereiche. Gegenstand des Unternehmens ist darüber hinaus die Förderung von Handel, Gewerbe und Industrie im Raum Guben. Die Gesellschaft beabsichtigt, Aufgaben des Verkehrs in der Stadt Guben und in ihrer Umgebung aufzunehmen, insbesondere Einrichtungen des Verkehrs zu planen, zu bauen und zu betreiben sowie sich an Unternehmen dieser Wirtschaftsbereiche zu beteiligen. Sie wird Aufgaben des Verkehrs erst nach Erteilung der erforderlichen Genehmigungen wahrnehmen. Die Gesellschaft kann auch Qualifizierungs- und Arbeitsbeschaffungmaßnahmen sowie sonstige Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung durchführen und/oder die Vergabe derartiger Maßnahmen an Dritte organisieren. Darunter fallen auch Maßnahmen die der beruflichen Qualifizierung dienen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27.08.2010 wurden der Gegenstand der Gesellschaft erweitert und der Gesellschaftsvertrag in § 2 Gegenstand des Unternehmens) geändert.; Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2010 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die BSG Beschäftigungs- und Sanierungsgesellschaft Guben mbH mit Sitz in Guben (Amtsgericht Cottubus, HRB 1722 CB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
SWG Städtische Werke Guben GmbH, Guben(Forster Str. 66, 03172 Guben). Änderung z...