Veröffentlichungen vom Amtsgericht Cottbus zum Aktenzeichen HRB 2049
Firma: Elsterland GmbH Wahrenbrück
Sitz: Uebigau-Wahrenbrück
Veränderungen
Veröffentlichung vom 26.04.2006 14:52:00
Landwirtschaftliche Vermögensverwaltungs GmbH Wahrenbrück, Wahrenbrück(Friedensstr. 1, 04924 Wahrenbrück). Neue Firma: Elsterland GmbH Wahrenbrück. Erweiterter Gegenstand: Die landwirtschaftliche Produktion , insbesondere die Erzeugung von pflanzlichen und tierischen Produkten wie Milch , Zucht- und Nutzvieh, Futtererzeugung sowie die Vermarktung dieser Erzeugnisse auf der Basis einer extensiv betriebenen ökologisch orientierten Landwirtschaft und die Betreibung von Forst- und Biotoppflege.Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Geschäftsführer: Bölk, Norbert, *XX.XX.XXXX, Wahrenbrück; Geschäftsführer: Jaster, Hans-Dieter, *XX.XX.XXXX, Gorden-Staupitz OT Gorden. Die Gesellschafterversammlung vom 23.03.2006 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Firma), § 2 (Gegenstand des Unternehmens)und in § 5 (Geschäftsführung und Vertretung) beschlossen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.03.2006 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Gesellschaft Landhof GmbH Wahrenbrück in Wahrenbrück (HRB 2105 CB) sowie die Milchviehhof GmbH Wahrenbrück in Wahrenbrück (HRB 2332 CB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..Personen: Bölk, Norbert aus Wahrenbrück,
Jaster, Hans-Dieter aus Gorden-Staupitz OT Gorden.Veränderungen
Landwirtschaftliche Vermögensverwaltungs GmbH Wahrenbrück, Wahrenbrück(Friedenss...