Veröffentlichungen vom Amtsgericht Potsdam zum Aktenzeichen HRB 20374 P
Firma: Versteegen Assekuranz-Versicherungsmakler Zeuthen AG
Sitz: Zeuthen
Veränderungen
HRB 20374 P: Versteegen Assekuranz-Versicherungsmakler Zeuthen AG, Zeuthen, Dorf...
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Versteegen Assekuranz-Versicherungsmakler Zeuthen AG, Zeuthen, Dorfaue 17 a, 157...
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Versteegen Assekuranz-Versicherungsmakler Zeuthen AG, Zeuthen(Dorfaue 17 a, 1573...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 17.07.2007 15:36:00
Versteegen Assekuranz-Versicherungsmakler Zeuthen AG, Zeuthen(Dorfaue 17 a, 15738 Zeuthen). Gegenstand: Die Vermakelung und Verwaltung von Versicherungsverträgen jeder Art im In- und Ausland. Die Schadensabwicklung im Verhältnis zum Kunden und gegenüber Versicherungsgesellschaften ist vom Gegenstand des Unternehmens umfasst. Weiterer Gegenstand des Unternehmens ist die Vermittlung von Kapitalanlagen, Finanzierungen und Immobilien, sofern hierfür die erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Grund- oder Stammkapital: 600.000 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen. Vorstand:Ziock, Klaus, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Aktiengesellschaft; Satzung vom: 13.12.2006; Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Versteegen Assekuranz Versicherungsmakler Zeuthen GmbH mit Sitz in Zeuthen (Amtsgericht Potsdam, HRB 12861 P) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 13.12.2006.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Ziock, Klaus aus Berlin