Veröffentlichungen vom Amtsgericht Potsdam zum Aktenzeichen HRB 19859 P
Firma: M & W Immobilien- und Unternehmensberatungsgesellschaft mbH
Sitz: Berlin
Veränderungen
M & W Immobilien- und Unternehmensberatungsgesellschaft mbH, Potsdam(Freiheit 6,...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 21.11.2006 16:08:00
M & W Immobilien- und Unternehmensberatungsgesellschaft mbH, Potsdam(Am Anger 9, 14476 Potsdam OT Groß Glienicke). Gegenstand: Die Entwicklung, Sanierung, Vermietung, Verwaltung und der Bau und Verkauf von eigenem und fremden Grundbesitz sowie die Unternehmensberatung. Stammkapital: 25.000 EUR. Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: Barg, Wolfgang, *XX.XX.XXXX, Mönkeberg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Geschäftsführer: Weise, Michael, *XX.XX.XXXX, Potsdam; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom: 05.05.2006. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der M & W Immobilien- und Unternehmensberatungsgesellschaft KG mit Sitz in Potsdam (Amtsgericht Potsdam, HRA 2875 P) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 05.05.2006. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger. Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Barg, Wolfgang aus Mönkeberg,
Weise, Michael aus Potsdam