Veröffentlichungen vom Amtsgericht Potsdam zum Aktenzeichen HRB 19781 P
Firma: Stoof International Holding GmbH
Sitz: Borkheide
Adresse: Wurzelweg 4, 14822 Borkheide
Veränderungen
HRB 19781 P: Stoof International Holding GmbH, Borkheide, Wurzelweg 4, 14822 Bor...
Veränderungen
HRB 19781 P: Stoof International Holding GmbH, Borkheide, Wurzelweg 4, 14822 Bor...
Veränderungen
HRB 19781 P: Stoof International Holding GmbH, Borkheide, Wurzelweg 4, 14822 Bor...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 17.10.2006 16:05:00
Stoof International Holding GmbH, Borkheide(Wurzelweg 4, 14822 Borkheide). Gegenstand: Der An- und Verkauf sowie die Herstellung von Sicherheitsfahrzeugen und alle hiermit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, insbesondere die Vermittlung derartiger Geschäfte. Die Gesellschaft erbringt zudem Dienstleistungen und übernimmt Verwaltungsarbeiten für nahe stehende Unternehmen. Stammkapital: 25.000 EUR. Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: Stoof, Fred, *XX.XX.XXXX, Busendorf OT Kanin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Die Gesellschaft ist entstanden durch teilweise Übertragung des Vermögens als Gesamtheit der Stoof International GmbH mit Sitz in Borkheide, eingetragen bei dem Amtsgericht Potsdam unter HRB 7662, nämlich folgender bei dem Amtsgericht Potsdam eingetragener Teilbetriebe mit Sitz in Borkheide, und zwar der Stoof International Fahrzeugbau GmbH (HRB 18658), der Stoof International Vertriebsgesellschaft mbH (HRB 18661 ) sowie der Stoof International Security GmbH (HRB 18659 ) auf Grund des Spaltungsplans vom 28.07.2006 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger. Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Stoof, Fred aus Busendorf OT Kanin