Veröffentlichungen vom Amtsgericht Potsdam zum Aktenzeichen HRB 18954 P
Firma: GALILEO MEDIEN Aktiengesellschaft
Sitz: Potsdam
Adresse: August-Bebel-Straße 26-53, 14482 Potsdam
Löschungen von Amts wegen
HRB 18954 P: GALILEO MEDIEN Aktiengesellschaft, Potsdam (August-Bebel-Straße 26-...
Löschungsankündigungen
Bei der nachstehenden Gesellschaft wird das Amtslöschungsverfahren gemäß § 394 F...
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GALILEO MEDIEN Aktiengesellschaft, Potsdam(August-Bebel-Straße 26-53, 14482 Pots...
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Veröffentlichung vom 11.07.2006 15:13:00
GALILEO MEDIEN Aktiengesellschaft, Potsdam(August-Bebel-Straße 26-53, 14482 Potsdam). Grund- oder Stammkapital: 800.000,00 EUR Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29.05.2006 mit Nachtrag vom 14.06.2006 ist das Grundkapital um 140.000 Euro auf 800.000 Euro erhöht und die Satzung insgesamt neu gefasst, insbesondere in § 5 (Grundkapital und Aktien) und § 15 Abs. 2 (Teilnahme an der Hauptversammlung). Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Die Hauptversammlung vom 29.05.2006 hat weiterhin die Änderung der Satzung durch Einfügung eines § 5 Abs. 5 (Genehmigtes Kapital) und eines § 5 Abs. 6 (Bedingtes Kapital) beschlossen.; Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29.05.2006 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital bis zum 28.05.2008 um insgesamt bis zu 400.000 Euro durch ein-oder abermalige Ausgabe von insgesamt bis zu 400.000 nennbetragslosen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar-oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2006/I); Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29.05.2006 um bis zu 120.000 Euro durch Ausgabe von bis zu 120.000 neuer, auf den Inhaber lautender nennwertloser Stückaktien bedingt erhöht. Die Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung erfolgt durch bis zum 28.05.2011 zu begebenden Options-und Wandelschuldverschreibungen (Bedingtes Kapital 2006/I)Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger Der Ausgabebetrag der neunen Stückaktien (140.000) beträgt insgesamt 385.000 ¬. Gemäß §§ 196, 193 Abs. 2 AktG wird weiterhin bekannt gemacht: Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Rechten an die Inhaber bzw. Gläubiger von Options- und Wandelschuldverschreibungen, die gemäß vorstehender Ziffer (1) bis zum 28.05.2011 von der Gesellschaft oder durch ein Unternehmen, an die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, begeben werden und das Grundkapital der Gesellschaft ist um weitere bis zu 120.000,00 EUR (in Worten: einhundertzwanzigtausend Euro) durch Ausgabe von bis zu 120.000 neuen Aktien bedingt erhöht. Der Ausgabebetrag errechnet sich nach den im Beschluss vom 29. 05. 2006, TOP 9 Abs. 1, niedergelegten Kriterien..