Veröffentlichungen vom Amtsgericht Potsdam zum Aktenzeichen HRB 17016 P
Firma: IBB Immobilien-, Bau- und Beratungs- GmbH
Sitz: Berlin
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HRB 17016 P: IBB Immobilien-, Bau- und Beratungs- GmbH, Potsdam, Alt-Lankwitz 47...
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Veröffentlichung vom 28.09.2010 22:00:00
IBB Immobilien-, Bau- und Beratungs- GmbH, Potsdam, Albert-Einstein-Straße 17, 14473 Potsdam. Die inländische Geschäftsanschrift: Albert-Einstein-Straße 17, 14473 Potsdam. Gegenstand: Die ingenieurtechnische und kaufmännische Vorbereitung und Abwicklung für Bauten und Projekte aller Art im Bereich des Immobilien- und Bauwesens, die Erbringung von Verwaltungs-, Beratungs-, Planungs- und Ingenieurleistungen; die Vermietung und Verpachtung von Wohn- und Gewerbeeinheiten; die Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume und Darlehen; die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte im eigenen Namen für fremde Rechnung; die wirtschaftliche Vorbereitung und wirtschaftliche Durchführung von Bauvorhaben im fremden Namen für fremde Rechnung sowie die wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben im eigenen Namen für eigene Rechnung. Die Eintragung zu Nr. 1 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Geschäftsführer:; Dr. Mariamis, Alexander, *XX.XX.XXXX, Potsdam; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 18.08.2010 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand des Unternehmens). Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2010 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 18.08.2010 ist die Q.U.I.N.T. Bauprojekt GmbH mit Sitz in Berlin, eingetragen beim Amtsgericht Charlottenburg unter HRB 75564 B, durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Mariamis, Alexander aus Potsdam