Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt/Oder zum Aktenzeichen HRB 16720 FF
Firma: RHB Asset Management GmbH
Sitz: Strausberg
Adresse: Fontanestr. 27 B, 15344 Strausberg
Veränderungen
HRB 16720 FF: RHB Asset Management GmbH, Strausberg, c/o Robin Behlau, Fontanest...
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 09.08.2018 05:00:00
HRB 16720 FF: RHB Asset Management GmbH, Strausberg, c/o Robin Behlau, Fontanestr. 27 B, 15344 Strausberg. In der Registersache betreffend die RHB Asset Management GmbH den nachfolgenden Text nach § 10 HGB vollständig veröffentlichen: Es steht eine Verschmelzung unter Anwendung der §§ 122a ff. des Umwandlungsgesetzes ("UmwG") sowie der Bestimmungen des Englischen Gesetzes über grenzüberschreitende Verschmelzungen von Gesellschaften vom 15. Dezember 2007 (The Companies (Cross-Border Merger) Regulations 2007, "CCBMR") bevor. Die Gesellschaft hat hierzu den Entwurf des gemeinsamen Verschmelzungsplans beim Handelsregister eingereicht. 1. An der Verschmelzung sind beteiligt: a) als übertragende Gesellschaft die Roma lnternet Limited, eine nach dem Recht von England und Wales errichtete und beste-hende Kapitalgesellschaft in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (company limited by shares) mit Sitz in Birmingham, England; b) als übernehmende Gesellschaft die RHB Asset Management GmbH, eine nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland errichtete und bestehende Kapitalgesell-schaft in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) mit Sitz in Frankfurt (Oder), Deutschland. 2. Die an der grenzüberscheitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sind wie folgt im Register eingetragen: a) Die Roma lnternet Limited ist im Handelsregister (Companies House) für England und Wales unter der Registrierungsnummer 06627590 eingetragen. b) Die RHB Asset Management GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) unter HRB 16720 FF eingetragen. 3. Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Gläubigern und Minderheitsgesell-schaftern: a) Rechte, die Gläubiger gemäß deutschem Recht geltend machen können: Bei der übernehmenden RHB Asset Management GmbH ergeben sich die Rechte der Gläubiger aus § 22, § 122a Abs. 2 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der RHB Asset Management GmbH gemäß § 122a Abs. 2 in Verbindung mit § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Anmeldung von Ansprüchen hat bei bzw. gegenüber der RHB Asset Manage-ment GmbH, c/o Robin Behlau, Fontanestraße 27 B, 15344 Strausberg, zu erfolgen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zugrunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine lndividualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Die Sicherheitsleistung muss spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der RHB Asset Management GmbH gefordert werden. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. b) Rechte, die Gläubiger gemäß englischem Recht geltend machen können: Gläubiger der übertragenden Roma lnternet Limited, deren Forderungen vor der Veröffentlichung des Verschmelzungsvorhabens in Großbritannien bei der Roma lnternet Limited begründet wurden, können gem. Art. 11 (2) der Companies (Cross-Border Merger) Regulations 2007 beim High Court in London die Einberufung einer Gläubigerversammlung (Meeting of Creditors) beantragen. Falls das Gericht eine solche Versammlung anordnet, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 Prozent der Gläubiger (Art. 14 der Companies (Cross-Border Merger) Regulations 2007. Die Stimmrechte bemessen sich nach dem anteiligen Wert der Forderungen im Verhältnis zum Gesamtwert aller Forderungen; Verbindlichkeiten werden nur berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung vertreten sind. c) Rechte, die Minderheitsgesellschafter gemäß dem deutschen und dem englischem Recht geltend machen können: Die an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften haben jeweils nur einen Gesellschafter, so dass Angaben über die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entfallen. 4. Vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung ihrer Rechte können die Gläubiger und Gesellschafter unter folgender Anschrift kostenlos einholen: RHB Asset Management GmbH, c/o Robin Behlau, Fontanestraße 27 B, 15344 Strausberg.Neueintragungen
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